Steuklassenwechsel von 4/4 in 3/5?

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
HoHe
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuklassenwechsel von 4/4 in 3/5?

Hallo
Einer der Ehepartner bekommt nach Jobwechsel fast das 3 fache an Bruttolohn wie der andere.
"Lohnt" sich da ein wechsel von 4/4 in 3/5?
Nach unserer Testberechnung in Steuerprogramm bekommt man zwar monatlich mehr Netto raus, muss aber nach dem Lohnsteuerausgleich wieder etwas zurückzahlen.
Behält man 4/4, bekommt man dann nach dem Lohnsteuerausgleich halt die Summe zurück die man sonst im Monat mehr bekommen hätte.

Oder sind wir da falsch?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Oder sind wir da falsch? Nö, Sie haben das genau richtig verstanden - es gibt schlußendlich keinen großen Unterschied zwischen 3/5 und 4/4. Man "spart" keine Steuern, sondern ist mit 3/5 halt unterjährig flüssiger und gibt dem Finanzamt keinen "Kredit", aber das war es dann auch schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Nach Steuererklärung gibt es keine Vor- oder Nachteile durch die Steuerklassenwahl.

Auswirkungen hat die Steuerklassenwahl aber auf Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld) Dort können sich echte Vor- oder Nachteile ergeben.

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#3
 Von 
fb320808-62
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich klink mich hier ein bisschen Frech mit ein, weil wir genau die gleiche "Entscheidung" treffen müssen.

Wir stehen auch vor unserer Hochzeit und haben ebenfalls, wie der TO eine Verteilung von 3/1 Verhältnis beim Bruttogehalt.
Sicher wäre unterjährig die 3/5 Lösung die "bessere", weil man dadurch unterjährig mehr Geld hätte, aber eben die hohe Nachzahlung am Jahresende wollen wir nicht haben.

Bei 4/4 würden wir ja eine gute Rückzahlung am Jahresende erhalten, hätten aber unterm Jahr weniger Netto zur Verfügung.

Aber es gibt doch auch noch einen Faktor bei 4/4, allerdings muss ich sagen, habe ich nirgends gefunden, was man denn dann für einen Faktor verwenden sollte!
Im Prinzip sollte es so sein, dass die Steuer am Jahresende auf 0 raus läuft bzw. man ggf. nur noch eine kleine Rückzahlung erhält.
Kann hierzu vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen bzw. erklären, welchen Faktor man nehmen sollte!?

Danke und Grüße

-- Editiert von fb320808-62 am 03.03.2018 11:58

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das Faktorverfahren ist die Grundlage, auf der eure tatsächliche Steuerlast in der Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet wird. Dieser Faktor wird individuell ermittelt. Basis ist dafür euer voraussichtliches Jahreseinkommen, das ihr mit der Beantragung angebt. Im Splittingverfahren wird so eure gemeinsame voraussichtliche Lohnsteuer berechnet. Dadurch könnt ihr schon während des Jahres von einer geringeren Lohnsteuerbelastung profitieren.
Quelle: https://taxfix.de/steuertipps/steuerklasse-4-mit-faktor-lohnt-sich-das/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
HoHe
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wo kann man den Faktor ändern lassen? Finanzamt?
Und was macht die änderung den aus wenn man zb von Faktor 1 auf 2 oder 3 ändert?

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#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Um das Faktorverfahren zu beantragen und zu ändern gibt es ein Formular das müsste in der (wenn guten) Steuersoftware enthalten sein. Welche ist es denn?

Grnudsätzlich ist es so dass die Steuerklasse völlig egal ist am Ende wird exakt die gleiche Einkommensteuer fällig.
Die Kombination 3/5 lohnt sich immer dann wenn es viele Faktoren gibt die zum Abzug berechtigen ansonsten fällt wie schon festgestellt eben mit Erhalt des Einkommensteuerbescheids eine hohe Nachzahlung an.

Im übrigen funktioniert das mit "sparen" und dem Finanzamt "kein Kredit" gewähren auch nur begrenzt fällt die Nachzahlung sehr hoch aus dann setzt das Finanzamt eben Vorauszahlungen fest was den Vorteil dann ganz schnell wieder aufhebt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Um das Faktorverfahren zu beantragen und zu ändern gibt es ein Formular das müsste in der (wenn guten) Steuersoftware enthalten sein. Welche ist es denn?


Das ist der "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten". Das Formular ist im Zweifel hier zu finden: https://www.formulare-bfinv.de

Bei der Steuerklassenwahl sollten auch die Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen beachtet werden, die im Gegensatz zur eigentlichen Lohnsteuer nicht im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen werden.

Insbesondere wenn Nachwuchs geplant ist, sollte beachtet werden, dass es für einen Wechsel der Steuerklassen zur Optimierung des Elterngeldes regelmäßig zu spät ist, wenn feststeht, dass die Frau schwanger ist.

Zitat:
Und was macht die änderung den aus wenn man zb von Faktor 1 auf 2 oder 3 ändert?


Der Faktor wird auf Basis der Angaben über die Höhe des Einkommens beider Ehegatten vom Finanzamt ermittelt und festgelegt. Der Faktor beträgt dann z.B. 0,95, was bedeutet, dass 95% der normalen Lohnsteuer der Steuerklasse 4 zu bezahlen sind.

-- Editiert von hh am 04.03.2018 20:53

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