Stiefkinder - Anlage Kind?

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
NaLa01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefkinder - Anlage Kind?

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. meiner Stiefkinder. Die zwei Jungs von meinem Ehemann wohnen bei deren Mutter. Ich selber habe eine Tochter, die bei uns wohnt.
In der Steuererklärung gebe ich natürlich meine Tochter an, da sie in meinem Haushalt wohnt. Wie sieht es aber bei den beiden Stiefkindern aus? Aufgrund der Entfernung kommen diese 3x im Jahr für 1-2 Wochen zu Besuch.
Liebe Grüße
Natascha

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn Ihr zusammen veranlagt seid, dann werden auch die beiden Kinder Deines Mannes mit angegeben.

Jedem Elternteil steht der halbe Kinderfreibetrag zu, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ergänzung:
Anders sieht es nur dann aus, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% erfüllt.

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#3
 Von 
NaLa01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung: wir veranlagen getrennt!

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#4
 Von 
NaLa01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung: wir veranlagen getrennt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von NaLa01):
Ergänzung: wir veranlagen getrennt!


Gehört ihr zu den seltenen Fällen, in denen eine Einzelveranlagung günstiger ist?

Bei einer Einzelveranlagung kann jeder Ehegatte nur seine leiblichen Kinder in seiner Steuererklärung angeben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaLa01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, danke für die Info bzgl der Anlage Kind.

Wegen der Zusammenveranlagung. Es kann schon sein, dass es günstiger ist. Ich bin aber selbstständig und mache seit Jahren die Steuer alleine. Desweiteren haben wir getrennte Konten. Alles wird 50/50 bezahlt.
Wir haben letztes Jahr geheiratet und werden für 2022 erstmal wie bisher getrennt veranlagen. Mein Mann lässt die Steuer über einen Lohnsteuerverein machen.
Für das Jahr 2023 werden wir es mal über ein Formular im Elster ausrechnen lassen.

Lg Natascha

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Steuervorteil durch die Zusammenveranlagung. Bei identischen Einkommen gibt es keinen Steuervorteil.

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