A kaufte im Jahre 2005 eine Pension (55 % Pension, 45 % Eigentümerwohnung) und führte diese als Kleingewerbe fort. Seit 2009 vermietet hat nun nur noch an langfristige Mieter (über 6 Monate) und ist am überlegen nun das Gewerbe abzumelden da keine „kurze Vermietung" mehr geplant ist.
Nun wurde A von einem Banker mitgeteilt dass er dadurch die sogenannten „Auflösung von stillen Reserven" anstößt und er nun wohl viel Steuern nach zahlen muss. Momentaner Wert des Hauses (55 % davon) – Kaufpreis und Abschreibungen bisher die Differenz muss besteuert werden.
Stimmt das? Auf wieviel Steuernachzahlung muss A sich hier einstellen? Kaufpreis 125,000 Euro, jetziger Wert 190,000 Euro.
Stille Reserven bei Vermietung????
23. Oktober 2014
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Frage vom 23. Oktober 2014 | 10:51
Von
Status: Schüler (190 Beiträge, 31x hilfreich)
Stille Reserven bei Vermietung????
#1
Antwort vom 23. Oktober 2014 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (50268 Beiträge, 17591x hilfreich)
quote:
Stimmt das?
Ja
quote:
Auf wieviel Steuernachzahlung muss A sich hier einstellen? Kaufpreis 125,000 Euro, jetziger Wert 190,000 Euro.
Das hängt sehr stark davon ab, welche übrige Einkommen A erzielt.
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#2
Antwort vom 23. Oktober 2014 | 19:46
Von
Status: Schüler (190 Beiträge, 31x hilfreich)
50,000 im jahr zu versteuerndes einkommen durch die langzeitvermietung
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2014 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (50268 Beiträge, 17591x hilfreich)
Wenn A Single ist, dann kann er mit einer Seuerbelastung von ca. 42% auf den Gewinn rechnen. In den Gewinn fließen auch die bereits getätigten Abschreibungen ein.
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