Stille Reserven bei Vermietung????

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 31x hilfreich)
Stille Reserven bei Vermietung????

A kaufte im Jahre 2005 eine Pension (55 % Pension, 45 % Eigentümerwohnung) und führte diese als Kleingewerbe fort. Seit 2009 vermietet hat nun nur noch an langfristige Mieter (über 6 Monate) und ist am überlegen nun das Gewerbe abzumelden da keine „kurze Vermietung" mehr geplant ist.

Nun wurde A von einem Banker mitgeteilt dass er dadurch die sogenannten „Auflösung von stillen Reserven" anstößt und er nun wohl viel Steuern nach zahlen muss. Momentaner Wert des Hauses (55 % davon) – Kaufpreis und Abschreibungen bisher die Differenz muss besteuert werden.

Stimmt das? Auf wieviel Steuernachzahlung muss A sich hier einstellen? Kaufpreis 125,000 Euro, jetziger Wert 190,000 Euro.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50268 Beiträge, 17591x hilfreich)

quote:
Stimmt das?


Ja

quote:
Auf wieviel Steuernachzahlung muss A sich hier einstellen? Kaufpreis 125,000 Euro, jetziger Wert 190,000 Euro.


Das hängt sehr stark davon ab, welche übrige Einkommen A erzielt.

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#2
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 31x hilfreich)

50,000 im jahr zu versteuerndes einkommen durch die langzeitvermietung

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50268 Beiträge, 17591x hilfreich)

Wenn A Single ist, dann kann er mit einer Seuerbelastung von ca. 42% auf den Gewinn rechnen. In den Gewinn fließen auch die bereits getätigten Abschreibungen ein.

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