Strafanzeige ohne Anhörung vom Finanzamt

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
thommygun
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige ohne Anhörung vom Finanzamt

Hallo zusammen,
jemandem ist da was ganz blödes passiert.
Der hatte mal eine Security Firma. Vor dem gabs die Firma schonmal mit einem anderen Inhaber. Als dieser die Fa. aufgegeben hat der andere ein Security gewerbe aufgemacht. In der Gewerbe anmeldung steht ja keine Name der Fa. da diese ja personen bezogen ist, denkt er. Aber er hatte die gleichen leute, gleichen discotheken und klamotten mit dem vorherigen namen der Firma genommen.
So nun steht anscheinend steuerhinterziehung von dem vorherigen Besitzer der Firma an und der neue hat eine Strafanzeige bekommen. Wie weit muss er für den vorgänger gerade stehen? Vorallem hat der vorgänger noch andere Gewerbe sachen wie Tauschule und so zeug unter der Firma abgerechnet!
der neue hat sein Zeug immer ordentlich mit dem Steuerberater geführt und nie in den 3 Monaten in denen der neue die Firma hatte was falsches gemacht.

Gruß Thomas

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-- Editiert am 07.01.2010 22:10

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hefti15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)


Muss ehrlich sagen, dass die Sachverhaltsdarstellung ziemlich konfus war.

Wg. der Steuerschulden allg.: Hier ist §45 AO Gesamtrechtsnachfolge maßgebend.

"Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über."

I.d.R. wird aber bei dem Kaufvertrag geregelt, dass der Alteigentümer dafür geradestehen muss.

Natürlich wird er neue Eigentümer nicht bestraft (z.B. Gefängnis) weil er ja persönlich kein Schuld hat, für Steuern haftet er trotzdem.


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