Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung

13. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
timmytim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung

Hallo,

Und zwar habe ich folgendes Problem, ich habe einen Strafbefehl bzgl. Steuerhinterziehung in 7 Fällen (zwischen 2007-2009 Gewerbe, -Einkommen, -Umsatzsteuer)bekommen, daraus ergab sich eine Gesamtstrafe von 180 Tagesätzen je 30€(5400).
Ich hatte damals ein Einzelunternehmen, bzw versucht dieses aufzubauen war recht jung(20), dumm und von Grund auf aus betriebswirtschaftlicher Sicht völlig falsch aufgebaut, ich habe mir dessen Erledigung immer vorher geschoben. Nach Jahren mühseligen Geschäftaufbaus lief es letzten endes einigernmaßen, bis mir der Fiskus alles gesperrt, gepfändet hat. Ich war mitten im Umzug, wobei wichtige Gerätschaften defekt gingen, ein riesen Chaos entstand. Meine Lebenspartnerin trennte sich nach 9 Jahren und erlitt einen Bandscheibenvorfall.
Ich hab wirklich viel Energie in das Geschäft gesteckt und war oft 14-16std am arbeiten und hab dann mehr oder weniger das Handtuch geworfen und mir gedacht "leckt mich doch alle am...".
Ich habe/hatte nie vor Steuern zu hinterziehen, allein schon aus dem Grund, dass es nie viel „zu hinterziehen" gab. Ich bin mir ziemlich sicher, würde ein Fachmann das korrekt durchgehen, wäre dieser der selben Meinung.
Nun weiß ich nicht so recht weiter, besteht die Möglichkeit das erfolgreich zu widersprechen, geg. meine damalige Situation zu schildern. Kann man sich evtl. Hilfe beim Psychologen holen (eine Art Attest) . Das wurde mir damals oft angeraten, was ich aber immer ablehnte, da ich ungern fremde Hilfe annehme.
Eine Steuerfahndungsprüfung fande ende letzten Jahres statt. Ich bin seitdem völlig mittellos, kann mir keinen Anwalt/Steuerberater leisten und fange im Sept. Ne Ausbildung an.
Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und was bitte soll ein Psychologe hier bescheinigen? Sollte das Gericht ein Gutachten veranlassen, ist es sehr gut möglich, daß Sie das dann auch noch bezahlen dürfen, weil das Teil der Prozeßkosten wird.
Ob ein Einspruch Erfolg hätte, kann man im Übrigen erst dann beurteilen, wenn Sie mal mitteilen, ob Sie Steuern hinterzogen HABEN - daß Sie "nie die Absicht hatten", ist da ziemlich belanglos.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Richtig, es ist auch völlig egal ob sie die Absicht hatten oder nicht auch die Nichtabgabe der Erklärungen obwohl Sie dazu verpflichtet wären ist strafbewährt. (§ 149 AO )

Also kommen Sie da mit den 180 TS schon ganz gut hin. Eine andere Frage ist die Höhe der Tagessätze, wovon leben Sie den zur Zeit? Wie bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt?

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
timmytim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie Rechtsmacher bereits ausgeführt hat, ist die Nichtabgabe grundsätzlich ahndbar (§370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung). Ein Vorsatz zur Hinterziehung ist notwendig, durch die Sachverhaltsschilderung

Zitat:

das Handtuch geworfen und mir gedacht "leckt mich doch alle am...".


kann man m.E. zumindest von einem Eventualvorsatz ausgehen.

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