Hallo,
es geht um die Steuererklärung 2015.
Hier erstmal ein paar Angaben:
- Masterstudium: 01.04 - 31.12
- Auslandsaufenthalt mit zusätzlichen Aufwendungen (im Rahmen des Masterstudiums): 01.09 - 31.12
- Midijob (794€/Monat): 01.01 - 31.12
- Abschlussarbeit im Unternehmen ohne Lohnsteuerbescheinigung (600€/Monat laut Vertrag als "Aufwandsentschädigung" ohne Beschäftigtenverhältnis): 01.01 - 28.02
- kein Bafög
Die Idee ist es, meine Werbungskosten aus dem Masterstudium im Rahmen des Verlustvortrages für spätere Anstellungen geltend zu machen.
1. Reicht hierfür bereits eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
2. Oder ist aufgrund der Einnahmen-Situation eine Steuererklärung verpflichtend?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!
Schöne Grüße
jawo3
-- Editier von jawo3 am 19.05.2016 13:06
Student + Midijob + Diplomand --> Steuererklärung ja/nein?
19. Mai 2016
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Frage vom 19. Mai 2016 | 13:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
Student + Midijob + Diplomand --> Steuererklärung ja/nein?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2016 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Die Idee ist es, meine Werbungskosten aus dem Masterstudium im Rahmen des Verlustvortrages für spätere Anstellungen geltend zu machen. Ach nee - und wo soll da jetzt der Verlust sein? Ich sehe hier 10.800 Euro Einnahmen - lagen Ihre Werbungskosten höher als 10.800 Euro?
Oder ist aufgrund der Einnahmen-Situation eine Steuererklärung verpflichtend? Ja - die Einnahmen lagen über dem Grundfreibetrag und unterlagen z. T. nicht der Lohnsteuer. Mittels Ihrer Werbungskosten sollte aber eine Nachzahlung von Steuern vermeidbar sein.
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