Student + Minijob + HiWi-Job --> Steuern/Abgaben??

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
jawo3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Student + Minijob + HiWi-Job --> Steuern/Abgaben??

Hallo zusammen,

ich bin Student und übe derzeit eine geringfügige Beschäftigung/Minijob aus, über den ich 450€ pro Monat verdiene. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Ich zahle derzeit keine Steuern oder Abgaben.

Gerne würde ich nun zusätzliche eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft für 5 Std/Woche zu 10,85€ pro Stunde annehmen, nicht in erster Linie aus Gründen des zusätzlichen Einkommens, gerne würde ich aber natürlich so wenig wie möglich davon abgeben.
Das sollte ja grundsätzlich erstmal kein Problem sein, die Frage bezieht sich jetzt auf anfallende Steuern und Sozialabgaben.

Hier mal wie ich die Lage verstehe:
Ich kann bis zum Jahresfreibetrag von 8354€ steuerfrei arbeiten. Mit 5400€ über Minijob und 2821€ über Hiwi Tätigkeit komme ich auf 8221€, bin innerhalb des Jahresfreibetrags und habe keine Steuerbelastung. Die Hiwi-Tätigkeit würde dann wohl zwar über Steuerklasse 6 versteuert werden, die einbehaltene Steuer kann ich aber über die Steuererklärung (Antrag auf Einkommensteuerveranlagung) vollständig inkl. Kirchensteuer und Soli zurückbekommen. Arbeitgeber 1 müsste nicht weiter informiert werden, oder doch?

Da ich unter 20Std pro Woche arbeite gelte ich als Student und müsste dann trotzdem weiterhin keine Kranken-,Pflege-,Arbeitslosenversicherung zahlen, oder? Mit dem Hiwi Job würden aber Rentenversicherungsbeiträge dazukommen, die dann auf beide Jobs anfallen, oder wie läuft das? Oder sollte ich aus dem Minijob einen Midijob machen und hätte dadurch Vorteile?

Was passiert mit dem Kindergeld? Das wird ja weitergezahlt, oder?

Fragen über Fragen... Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

jawo3

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3493x hilfreich)

quote:
Was passiert mit dem Kindergeld? Das wird ja weitergezahlt, oder?


Beim KG gibt es keine Einkommensgrenzen mehr.


quote:
Da ich unter 20Std pro Woche arbeite gelte ich als Student und müsste dann trotzdem weiterhin keine Kranken-,Pflege-,Arbeitslosenversicherung zahlen, oder?



Sollten Sie familienvers. (KV) sein, gilt eine Einkommensgrenze von 395,-- € / Monat (2014).

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33518 Beiträge, 17470x hilfreich)

Die Hiwi-Tätigkeit würde dann wohl zwar über Steuerklasse 6 versteuert werden Nö, warum sollte sie? Klasse 6 hat man, wenn man 2 reguläre Jobs hat. Insofern werden Sie wohl in Klasse 1 sein. Und da fallen keine Steuern an.
Mit dem Hiwi Job würden aber Rentenversicherungsbeiträge dazukommen, die dann auf beide Jobs anfallen, oder wie läuft das? Na, wenn Sie sich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen haben, dann bleibt das auch so. Ihr AG bezahlt natürlich RV-Beiträge, aber das kostet Sie nichts...
Was die Krankenversicherung angeht, so werden Sie einkommensbedingt wohl in die studentische KV wechseln müssen, aber der Beitrag wird nicht vom Lohn einbehalten, sondern von Ihnen an die KK überwiesen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jawo3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, Kindergeld wäre damit geklärt.

Das heißt ich bin ohne Lohnsteuerkarte im Minijob (pauschal durch Arbeitgeber versteuert) und im Hiwi-Job mit Lohnsteuerkarte in Steuerklasse 1? Und für beides wird keine Steuer vom Lohn einbehalten?

Ich bin privatversichert, welche Auswirkungen hat das?

-- Editiert jawo3 am 17.12.2014 13:34

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33518 Beiträge, 17470x hilfreich)

Und für beides wird keine Steuer vom Lohn einbehalten? Exakt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jawo3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, danke!
Bin ich denn dann verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33518 Beiträge, 17470x hilfreich)

Nö, natürlich nicht. Wenn Sie mal einen Job mit Steuerklasse 6 haben, dann müssen Sie, wobei sich das meist auch noch lohnt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jawo3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok gut!

Dann nochmal kurz zusammengefasst, wie ich es jetzt verstehe:

Mit dem Job an der Uni auf Lohnsteuerkarte in Steuerklasse 1 unterliege ich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und übernehme 9,35% vom Brottolohn als Arbeitnehmeranteil in 2015, die unmittelbar vom Lohn einbehalten werden (als ordentlicher Studierender bleibe ich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.) Sozialversicherungsfrei bin ich weiterhin im Minijob.
Für die Steuern werden die Einkünfte hier nicht addiert. Der Minijob ist generell steuerfrei und mit dem Hiwijob bin ich unterhalb der Jahresarbeitslohngrenze, es wird also für beide keine Steuer vom Lohn einbehalten.
Das Kindergeld wird bis ich 25 bin weitergezahlt und ich muss keine Steuererklärung abgeben. Der Minijob Arbeitgeber muss nicht weiter unterrichtet werden.

Stimmt das so?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33518 Beiträge, 17470x hilfreich)

Der Minijob Arbeitgeber muss nicht weiter unterrichtet werden. Na, was Ihr Arbeitsvertrag über die Meldepflicht von anderen Beschäftigungen aussagt, müssten Sie selbst recherchieren. Den Rest haben Sie exakt verstanden.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jawo3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe!

2x Hilfreiche Antwort

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