Student+ Selbstständig+ Teilzeit

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
vitlij
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Student+ Selbstständig+ Teilzeit

Hi Leute,

ich bin seit 4 Jahren Student und fast fertig.
Das Interessante kommt jetzt.

Selbstverständlich möchte ich weiterstudieren, um zu promovieren und bleibe demzufolge Student.Studienbescheinigungen etc. liegen natürlich vor.

Wie schaut es eigentlich mit den Steuern & Versicherung aus?

1. Student (nimmt die meiste Zeit in Anspruch)
2. Selbstständig mit zwei Gewerben (fast kein Gewinn)
3. Beschäftigt in Teilzeit mit Vertrag
4. Bin familienversichert (GVK)

Da ich mittlerweile aus der GVK wegen des Alters ausscheide, frage ich mich, wie ich dann versichert bleibe und welche Steuern anfallen.

Bis jetzt habe ich vom AG einen Studenvertrag bekommen, bei dem ich nur 10% Abgaben hatte. Doch wird dieser auch weiterhin gelten, auch wenn ich aus der familien-GVK ausscheide. Ich habe das dumpfe Gefühl, dass ich dann in die Gleitzone komme und natürlich ca. 18-20% an Sozi/RV/KV abdrücken darf?!

Ich selber habe keinen blassen Schimmer. Im Internet gibt es nur dürftige Aussagen- leider keine passende zu meiner Situation.

Über eure Hilfe würde ich mich tierisch freuen.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Du strebst ja 2 gewerbliche Tätigkeiten an und der Gewinn dabei liegt bei Null?, die Frage ist wozu sind dann diese gewrbliche Tätigkeit, wenn da kein gewinn erzielt wird?

Was die versicherung anbelangt musst du folgendes beachten:

- Familienversicherung: du genießt die Vorteile der Familienversicherung, solange du eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit ausübst. nebenberuflich, wenn du täglich ( in Semesterferien auch) nicht länger als halbtag arbeitest UND das monatliche Einkommen nicht 350 € übersteigt ( Bei minijob sind es bis 400€).

Wenn du in teilzeit beschäftigt biist, dann fliegst du aus der familienversicherung und du wirst über deinen Arrbeitgeber versichert.

Jenachdem für welche vaiante du dich entscheidest:

Nimmst du die kleine Unternehmensreglung in Anspruch, dann brauchst du kein Umsatzsteuer zu zahlen, wenn die Einnahmen im gründungsjahr 17500 und im Folgejahre 51000 nicht übersteigen.

gewerbesteuer wird fällig bei einem Umsatz von 24500 € ( Freibetrag).

Einkommensteuer,

falls du aus deinen Gewerben verluste erzielst, können diese mit anderen positiven Einkünfte( z.B. Einkünfte aus deiner Teilbeschäftigung) verrechnet werden. dadurch bekommst du Lohnsteuern erstattet.

an deiner stelle würde ich nochmal prüfen, ob ich eine freiberufliche oder eine gewerbliche selbstständige tätigkeit eingehe.

Gruß

leon






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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
vitlij
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die Info.

Ich habe mich irgendwann entschieden mich selbstständig zu machen. Am Anfang lief es als Kleingewerbe. Danach hatte ich einen Umsatz >17500 Euro/Jahr und viel aus der Kl.-Regelung raus. Musste jedoch keine Gewerbesteuer zahlen, da mein Gewinn zu gering war. In den Folgejahren kam eine zweites Kleingewerbe für Hardware dazu, was aber kaum noch genutzt wird.

Umsatzsteuer führe ich für Gewerbe 1 ab. Für das 2te gilt die Kleinstunternehmerregelung. Wieso ich noch beide Gewerbe habe? Naja. Ab und an beliefere ich Händler mit Aromastoffen, wo sich die Summen doch auf 4-stellige Beträge pro Auftrag belaufen. Da das aber mehr oder weniger ein Bekannter ist, fährt mir das fast keinen Gewinn ein. Summa summarum: Es sei gesagt, dass ich mittlerweile nicht mehr so einen großen Gewinn habe. Wie ich sowas irgendwann abmelde, ist anderes Thema.

Desweiteren haut das mit deiner obigen Aussage nicht hin: "Wenn du in teilzeit beschäftigt biist, dann fliegst du aus der familienversicherung und du wirst über deinen Arrbeitgeber versichert...."

Sicher?! Ich bin Student. Zahlt(e) mein Arbeitgeber die GKV alleine?

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Zuerst dachte ich mir, daß du noch gar keine gewerbe hast oder anderen Beschäftigungen und daher willst du dich im Voraus informieren.

quote:
Sicher?! Ich bin Student. Zahlt(e) mein Arbeitgeber die GKV alleine?




Wie bist du dann als Teilzeit beschäftigt? und wieviel beträgt dein Bruttoverdienst?

Der Arbeitgeber zahlt ja die Hälfte und du die andere Hälfte zur GKV. Wenn du auch Beiträge dazu als Student zahlst, dann solltest du deine Krankenkasse informieren. die werden dir die studentische Beiträge erstatten.

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#4
 Von 
vitlij
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für noch späte Rückmeldung.

Ich bin als Student auf Teilzeit beschäftigt. Habe eine 15-17h Stundenwoche als AN und mehr als 30h als Student- deswegen Studentenvertrag.

Mein Bruttogehalt liegt um und bei 700-800 Euro. Bis jetzt wurden immer 10% abgezogen und zwar NUR der RV-Beitrag. Der Rest blieb unberührt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Jetzt weiss ich was du meinst. Du hast mit deinem AG einen Studentenwerkvertrag abgeschlossen. Wenn Studium hauptberuflich ist und nebenbei eine Tätigkeit unter 20 Stunden/Woche ausgeübt, dann greift diese reglung mit der Folge, daß die Tätigkeit sozialversicherunsgfrei(Außer Rente) bleibt. Die Werkstudentreglung ist nur rentenversicherungspflichtig. Diesen betrag teilst du zusammen mit deinem Arbeitgeber. d.h. du zahlst die Hälfte und er auch die Hälfte.

Lass aber deine Krankenkasse nie von deinen gewerblichen Nebenberufe erfahren. sonst musst du dann rückgängig Beiträge als Selbstständiger zahlen. diese sind monatlich ab 300 €

Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#6
 Von 
vitlij
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau!

...dennoch..wie schauts denn dann mit der KV aus?
Da meine Familienversicherung ausläuft, weiß ich nicht, wie ich weiterhin versichert bin. Muss ich mich studentisch krankenversichern?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Wieso läuft die aus? weil du dann mit deinem Studium zu Ende bist. Wenn Ja dann ist eine weitere studentische versicherung nicht möglich. solange du exmatrikuliert bist, kriegt die Krankenkasse automatisch eine Mitteilung von der Uni. Bis 30 Jahre alt ist man versicherungspflichtig oder bis zum 14. Semester. Danach kann man sich freiwillig als Student versichern lassen, kostet ca. um die 150 € monatlich.

An deiner Stelle würde ich das so mit meinem Arbeitgeber regeln:

da dein gehalt bis 800 € ist, dann gilt die Gleitzone für dich. Hier zahlst du kein Steuer, sondern nur sozialbeiträge,an welcher der Arbeitgeber mit der Hälfte beteiligt. Vorteil für dich, daß du dann über deinem Arbeitgeber versichert bleiben und er sich an die krankenversicherung auch beteiligt. Hier fallen auch beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Falls du später keinen anderen beruf findest dann landest du als Arbeitslose und nicht als hartz 4 empfänger.
und schließlich das ist die günstigste variante für dich. DU und dein Arbeitgeber zahlt monatlich zusammen 15 $ des Bruttogehalt an die krankenkasse, das macht ca.120 €. Wenn du dich aber privat oder freiwillig in die GKV versichern willst, dann die beste und günstigste variante für dich nicht unter 250 oder ab 200 erst möglich.

Wenn du krank bist, dann bekommst du Entgeltfortzahlung weiter von deinem Arbeitgeber. aber wenn du dich privat versichert bist, dann bekommst du kein krankengeld, denn diese musst du extra abschließen und meistens mind. ab der 2 Woche erkarnkung. bisdahin ist aber man schon gesund :-)

gruß

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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