Student 7 jahre rückwirkend Steuern geltend machen

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wr4ath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Student 7 jahre rückwirkend Steuern geltend machen

Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage zum oben genannten Thema. Ich habe mich natürlich selber vorher gründlich informiert, allerdings ist mir noch nicht alles klar.
Und zwar kann man ja in dem ersten Verdienstjahr nach Abschluss des Studiums die Kosten der letzten 7 Jahre (Werbungskosten, Pauschalen usw.) in der ersten Steuererklärung angeben.
Meine Situation ist aktuell so, dass ich November und Dezember diesen Jahres mein erstes Gehalt verdienen werde und somit dann Lohnsteuer abgezogen wird.

Wenn ich aber jetzt im Dezember eine Steuererklärung abgebe und alle absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre (Studium) angebe, und diese Kosten deutlich höher sind als das, was ich im November+Dezember als Lohnsteuer abgeben musste, bekomme ich dann nur die gesamte Lohnsteuer wieder und der Rest meiner absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre verfallen?

Oder werden die noch offenen zurückerstattungen mit ins nächste Steuerjahr transferiert, sodass ich Dezember 2021 dann den Rest dieser Kosten erstattet bekomme?

Wie man sieht bin ich sehr neu in diesem Thema und somit auch unsicher ob und wie ich dieses Jahr noch die Steuererklärung abgeben soll, oder ob ich mir damit als Student die einmalige Möglichkeit die Kosten der letzten 7 Jahre erstattet zu bekommen, versaue.

Vielen Dank schonmal im Voraus




15 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5386 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
Wenn ich aber jetzt im Dezember eine Steuererklärung abgebe und alle absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre (Studium) angebe, und diese Kosten deutlich höher sind als das, was ich im November+Dezember als Lohnsteuer abgeben musste, bekomme ich dann nur die gesamte Lohnsteuer wieder

Die bekommen Sie vermutlich eh, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (ledig = ca. 9.000) liegt.

Zitat (von Wr4ath):
und der Rest meiner absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre verfallen?

Nein, der würde ins Folgejahr vorgetragen werden. Allerdings verbraucht er sich, bis Ihr Einkommen auf null Euro ist. Sollte Ihr Brutto unter 9.000 EUR liegen und der Verlust geringer als das Brutto sein, lohnt sich die Arbeit nicht (keine Verjährung vorausgesetzt).


Zitat (von Wr4ath):
Oder werden die noch offenen zurückerstattungen mit ins nächste Steuerjahr transferiert, sodass ich Dezember 2021 dann den Rest dieser Kosten erstattet bekomme?

Erstattet bekommen Sie gar nix. Haben Sie 2021 ein Einkommen ohne Verlust von 30.000 EUR und noch einen Verlustvortrag von 2.000 EUR, dann erhalten Sie die Differenz der ESt von 28.000 zu 30.000 erstattet. Das sind max. 42 % (bei deutlich höheren zvE).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17769x hilfreich)

Und übrigens funktioniert derlei auch nur bei einer ZWEITausbildung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49996 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat:
Und zwar kann man ja in dem ersten Verdienstjahr nach Abschluss des Studiums die Kosten der letzten 7 Jahre (Werbungskosten, Pauschalen usw.) in der ersten Steuererklärung angeben.


Nein, das kann man nicht. Vielmehr kann man für die letzten 7 Jahre jeweils eine Steuererklärung abgeben, mit der man dann Verluste aus einem Zweitstudium geltend machen kann.

Zitat:
Meine Situation ist aktuell so, dass ich November und Dezember diesen Jahres mein erstes Gehalt verdienen werde und somit dann Lohnsteuer abgezogen wird.


Liegt das Jahresgehalt 2020 denn überhaupt bei mehr als 12.000€? Wenn nein, dann bekommt man doch ohnehin sämtliche Steuern erstattet.

Zitat:
Wenn ich aber jetzt im Dezember eine Steuererklärung abgebe und alle absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre (Studium) angebe, und diese Kosten deutlich höher sind als das, was ich im November+Dezember als Lohnsteuer abgeben musste, bekomme ich dann nur die gesamte Lohnsteuer wieder und der Rest meiner absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre verfallen?


So funktioniert das nicht. Die Verluste aus dem Studium müssen höher sein als das um 1.000€ reduzierte Bruttoeinkommen. Dann gäbe es einen verbleibenden Verlustvortrag, mit dem man in 2021 Steuern sparen kann.

Zitat:
die Kosten der letzten 7 Jahre erstattet zu bekommen,


Es bekommt niemand die Kosten vollständig erstattet.

In Deiner Konstellation würde ich vermuten, dass die Verluste, die bezüglich des Studiums geltend gemacht werden können, wirkungslos verpuffen.

Abschließend kann man das aber nur bei genauer Kenntnis der Zahlen beurteilen.

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#4
 Von 
Wr4ath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die vielen Antworten.
Ein paar Randinfos zu meiner Person, um genauere Zahlen abschätzen zu können.
Ich habe im WS 2015/2016 mein Bachelorstudium gestartet und währenddessen bei meinen Eltern gewohnt und Bafög erhalten. Für meine Bachelorarbeit musste ich für 6 Monate umziehen (zählt das zu den anzugebenen Kosten?).
Im WS 2018/2019 habe ich meine Master Studium begonnen. Zählt dies dann als Zweitausbildung? Und was kann ich aus dieser "Zweitausbildung" absetzen (Miete, Studiengebühren,Fahrtkosten?)
Seit nun 4 Monaten bin ich wieder umgezogen um meine Masterarbeit zu schreiben (auch hier die Mietskosten anzugeben?)

Bin für jede Hilfe dankbar :D

Bei mehr Bedarf nach Informationen bitte melden!

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5386 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
Im WS 2018/2019 habe ich meine Master Studium begonnen. Zählt dies dann als Zweitausbildung?

Ja!
Zitat (von Wr4ath):
Und was kann ich aus dieser "Zweitausbildung" absetzen (Miete, Studiengebühren,Fahrtkosten?)

Studiengebühren: ja
Kosten einer doppelten Haushaltsführung: evtl.
Fahrten zur Uni: Ja, mit Entfernungspauschale

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17769x hilfreich)

Wie hoch sind die Kosten des Masterstudiums nun insgesamt (für den Bachelor kann nichts abgesetzt werden)? Und wie hoch ist das Einkommen in 2020?

Und übrigens: Im Dezember können Sie keine "Steuererklärung für 2020" einreichen - das Jahr muss schon um sein. Und die Formulare dafür gibt es auch erst 2021...

-- Editiert von muemmel am 28.10.2020 23:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49996 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat:
Studiengebühren: ja
Kosten einer doppelten Haushaltsführung: evtl.
Fahrten zur Uni: Ja, mit Entfernungspauschale


Da für die doppelte Haushaltsführung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Nein gilt bleiben die absetzbaren Kosten im überschaubaren Rahmen. Literatur u.ä. sind auch absetzbar.

Die Steuern, die Du in 2020 gezahlt hast, wirst Du sowieso vollständig erstattet bekommen, da ich mal davon ausgehe, dass ein Berufsanfänger kein Bruttomonatsgehalt >6.000€ erzielt.

Da die Studienkosten wahrscheinlich das Bruttogehalt in 2020 nicht übersteigen werden, kannst Du Dir die Mühe, die Kosten zusammen zu stellen wohl sparen, da diese Kosten keine steuerlichen Auswirkungen haben werden.

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#8
 Von 
Wr4ath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie hoch sind die Kosten des Masterstudiums nun insgesamt (für den Bachelor kann nichts abgesetzt werden)? Und wie hoch ist das Einkommen in 2020?

Und übrigens: Im Dezember können Sie keine "Steuererklärung für 2020" einreichen - das Jahr muss schon um sein. Und die Formulare dafür gibt es auch erst 2021...

-- Editiert von muemmel am 28.10.2020 23:00

In 2020 habe ich 12100€ Brutto verdient.
Während des Masterstudiums muss ich seit nun 4 Monaten in einer anderen Stadt wohnen (Masterarbeit). Miete beträgt hier 550€, ist das auch absetzbar?
Wie ist das mit dem zweiten Wohnsitz geregelt? Ich wohnen unter der Woche in der neuen Stadt, wo ich auch die Miete zahle, fahre aber jedes Wochenende in die Heimat.
Zudem fahre ich jeden Tag 20 Km zum Unternehmen, in dem ich meine Masterarbeit verfasse (auch absetzbar?)

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5386 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
Zudem fahre ich jeden Tag 20 Km zum Unternehmen, in dem ich meine Masterarbeit verfasse (auch absetzbar?)

Mit der Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungs-Km).

Zitat (von Wr4ath):
In 2020 habe ich 12100€ Brutto verdient.

Wie bereits erwähnt, wird es vermutlich zu einer vollständigen Erstattung der gezahlten Lohnsteuer kommen.
Damit sich der Verlust noch als Vortrag überhaupt steuerlich auswirkt, müssen Sie also ca. 10.000 EUR aus den Jahren 2018 ff. "erwirtschaftet" haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2406 Beiträge, 829x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
Wie ist das mit dem zweiten Wohnsitz geregelt? Ich wohnen unter der Woche in der neuen Stadt, wo ich auch die Miete zahle, fahre aber jedes Wochenende in die Heimat.


Wenn Du mit Heimat meinst, dass Du zu Deinen Eltern fährst und dort in Deinem Zimmer übernachtest, also keine eigene Wohnung unterhältst, dann hast Du keinen dHH und kannst ergo auch keine Mietkosten absetzen.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an. IMO lohnt sich der Aufwand nicht.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49996 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
In 2020 habe ich 12100€ Brutto verdient.


Ich habe in Antwort#3 und #7 etwas tief gestapelt.

Tatsächlich liegt die Grenze, bei der man für 2020 ohnehin sämtliche Steuern erstattet bekommt über 12.900€. Diese Grenze gilt jedenfalls dann, wenn vom Gesamtgehalt die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden.

Zitat (von Cybert):
Damit sich der Verlust noch als Vortrag überhaupt steuerlich auswirkt, müssen Sie also ca. 10.000 EUR aus den Jahren 2018 ff. "erwirtschaftet" haben.


Wieso 10.000€? Die Werbungskosten für das Masterstudium zusammen mit den Werbungskosten aus dem neuen Job müssen mehr als 12.100€ betragen, damit es zu einer steuerlichen Auswirkung kommt. Nach den bisherigen Darstellung liegt der TE sehr weit davon weg. Selbst wenn man eine doppelte Haushaltsführung für den Zeitraum der Masterarbeit annimmt und die Fahrtkosten berücksichtigt, kommt man da bei weitem nicht hin.

-- Editiert von hh am 29.10.2020 10:10

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#12
 Von 
Wr4ath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Community,

noch einmal würde ich gerne für das Verständnis diesen Beitrag aufgreifen.
Es wurde ja gesagt, erst wenn meine Kosten aus den letzten 7 Jahren meinen Jahresverdienst von 12100€ übersteigen, könnten die Kosten mit berücksichtigt werden.

Wie sieht es denn 2021 aus. Bspw wenn ich 40000€ Brutto in 2021 verdienen würde und somit viel mehr steuern zahle, kann man dann Kosten aus dem Erst- und Zweitstudium geltend machen (Umzug,Fahrpauschale usw.)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5386 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Wr4ath):
Wie sieht es denn 2021 aus. Bspw wenn ich 40000€ Brutto in 2021 verdienen würde und somit viel mehr steuern zahle, kann man dann Kosten aus dem Erst- und Zweitstudium geltend machen (Umzug,Fahrpauschale usw.)

Zitat (von Wr4ath):
In 2020 habe ich 12100€ Brutto verdient.

D.h. der bis dahin angesammelte Verlust würde in etwa in der Höhe in 2020 verbraucht werden.
Nur darüber hinaus wären die Kosten aus dem Zweitstudium noch in 2021 zu berücksichtigen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17769x hilfreich)

Und nein, man kann kein Jahr "überspringen".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49996 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat:
Es wurde ja gesagt, erst wenn meine Kosten aus den letzten 7 Jahren meinen Jahresverdienst von 12100€ übersteigen, könnten die Kosten mit berücksichtigt werden.


Nicht die Kosten der letzten 7 Jahre, sondern nur die Kosten des Zweitstudiums, also nur Kosten ab 10/2018.

Zitat:
Wie sieht es denn 2021 aus. Bspw wenn ich 40000€ Brutto in 2021 verdienen würde und somit viel mehr steuern zahle, kann man dann Kosten aus dem Erst- und Zweitstudium geltend machen (Umzug,Fahrpauschale usw.)


Nur wenn die Kosten des Zweitstudiums seit 10/2018 höher als das Bruttogehalt 2020 war. Das ist bei Dir nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

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