Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe, dass Ihr sie mir beantworten könnt.
Ich mache neben meinem Studium ein 400-Mini-Job (4800€ jährlich) in einem Unternehmen. Arbeite da 10 Stunden die Woche (40 im Monat).
Ein weiteres Unternehmen möchte nun, dass ich auch für sie arbeite und meine geleistet Arbeit auf Rechnung stelle. Der Lohn ist umgerecht 320€ im Monat.
Ich bin 26 Jahre, muss bei der AOK meine studentische Versicherung zahlen.
Meine Fragen lauten:
1.) Darf ich rechtlich neben meinem 400-Minijob eine weitere Tätigkeit ausüben, die auf Rechnungsbasis verläuft, wenn ich weiterhin studiere (würde 20h die Woche betragen).
2.) Wie viel darf ich verdienen, bevor große Umkosten (Steuern, Versicherungen, etc.) auf mich zu kommen? Wie lauten die Grenzen? Befinde ich mich in diesen Grenzen (4800€ + 3840€ = 8640€ im Jahr)?
3.) An welchen Behörden, Stellen und Institutionen kann ich mich melden, um offizielle Bestätigungen zu erhalten, wo Steuern oder Abgaben geleistet werden müssen?
4.) Muss ich ein Gewerbe anmelden? (Ich würde lediglich als Berater arbeiten, hätte somit keine Befugnisse)
5.) Was wäre, wenn es nicht auf Rechung sondern als Jahrespraktikum umgewandelt wird - gibt es da Unterschiede?
Ich bedanke mich herzlich für Eure Antworten
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-- Editiert crog am 16.11.2014 23:53
-- Editiert von Moderator am 17.11.2014 00:21
-- Thema wurde verschoben am 17.11.2014 00:21
Student - Auf Rechnung arbeiten + 400€ Minijob
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
1. Ja, dürfen Sie.
2. Wenn der Minijob ein "echter" ist, also mit Pauschalversteuerung durch den AG, ist er steuerlich quasi inexistent. Und dann machen 320 Euro im Monat, die Sie zusätzlich kriegen, nichts aus - Einkommensteuer zahlt man erst ab 8354 Euro Einkommen (worauf noch diverse steuerbefreite Dinge wie etwa die Krankenversicherung kommen) - da müssen Sie sich keine Sorgen machen.
3. Sie meinen, wenn Sie nicht glauben, was ich schreibe? Finanzämter und Krankenversicherungen nehmen sich gern Ihrer Fragen an.
4. Na sicher.
5. Na, als Praktikant wären Sie da angestellt und würden folglich kein Gewerbe betreiben - ansonsten ändert sich nichts.
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