Student - Kryptowährung

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tebby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Student - Kryptowährung

Hallo,
ich habe eine Frage, die ich mir alleine (mit Hilfe von Google) noch nicht 100% beantworten konnte... Vielleicht kann das ja hier jemand.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Student und verdiene dieses Jahr voraussichtlich etwa 3500€ durch HiWi-Jobs.
Ich habe vor einiger Zeit (weniger als 1 Jahr) ein wenig in Kryptowährungen investiert.
Sollte ich nun durch den Verkauf etwa 8000€ Gewinn erzielen, wie genau wird das dann versteuert?
Gilt hier mein Freibetrag von 8.820€, und alles was darüber liegt (also in diesem Fall ca. 2680) wird versteuert?
Falls ja, mit welchem Steuersatz wird dieser Betrag besteuert?
Falls nein, wie werden die erzielten Gewinne dann besteuert?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten! :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Gilt hier mein Freibetrag von 8.820€, und alles was darüber liegt (also in diesem Fall ca. 2680) wird versteuert? Nö. Erstens gibt es zusätzlich noch die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Und dann gibt es Sachen abzusetzen - Rentenversicherung, Krankenversicherung, Studienkosten.
Falls ja, mit welchem Steuersatz wird dieser Betrag besteuert? Wenn da noch was übrig bleibt, werden Sie sich wohl in der Nähe des Eingangssteuersatzes bewegen, also 14 % oder knapp drüber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
verdiene dieses Jahr voraussichtlich etwa 3500€ durch HiWi-Jobs.
Auf Steuerkarte?

Zitat:
Sollte ich nun durch den Verkauf etwa 8000€ Gewinn erzielen, wie genau wird das dann versteuert?
Wie lange war denn dieses Wirtschaftsgut in deinem Besitz? Falls länger als 1 Jahr dann ist es nämlich sowieso steuerfrei.
EDIT: Sorry, war Unsinn, stand ja dabei.

Aber noch was: Du schreibst ja im Konjunktiv, hast also noch nicht verkauft. Warum teilst du es nicht auf mehrere Jahre auf?

Stefan


-- Editiert von reckoner am 14.06.2017 12:35

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Auf Steuerkarte? Hintergrund: Falls das ein "echter" Minijob war, also nicht auf Steuerkarte, ist das steuerlich gesehen gar kein Einkommen - Sie hätten dann also nur 8.000 Euro Einkommen, welches wegen des Grundfreibetrages steuerfrei wäre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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