Hallo, Ich habe einige Fragen.
1. Kann ich als Studentin eine freiwillige Steuererklärung für 2015 und 2016 abgeben und gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen? Kriege ich den kompletten Betrag zurück? Was sollte ich noch unbedingt absetzten?
2. Sind die Kosten für ein Masterstudium an einer Privatuni, die jedoch anerkannte ist, absetzbar als Werbungskosten?
3. Wenn ich einen KFW Studienkredit aufnehme, kann ich dann die Zinsen in der Steuererklärung angeben?
4. Im April 2017 hatte ich zwei Arbeitsgeber, weshalb einer der beiden auf Steuerklasse 6 lief und ich nun 350 Euro Lohnsteuer nachzahlen muss. Kriege ich diese Kosten zurück, wenn ich für 2017 eine Lohnsteuererklärung abgebe?
Vielen herzlichen Dank und liebe Grüße
Bettina
Student & Steuerfragen
1. Juni 2017
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Frage vom 1. Juni 2017 | 10:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Student & Steuerfragen
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#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
zu 1.: Das kommt darauf an, wieviel Du verdient hast. Wenn Du mit dem Gesamtverdienst nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben usw. unterhalb der Grundfreibetrages bleibst, dann bekommst Du alle Steuern zurück.
zu 2.: Ja, wenn Du die Gebühren bezahlt hast und nicht Deine Eltern.
zu 3.: Ja
zu 4.: Siehe Antwort zu 1.
-- Editiert von hh am 01.06.2017 11:03
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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