Liebe Alle,
ich habe eine Frage:
Meine Frau und ich haben Steuerklasse 3/5 gewählt. Ich bin Student (Steuerklasse 5), mit einem Minijob (450€, pauschal versteuert), sie hat einen Vollzeitjob (Steuerklasse 3).
Sind wir verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben?
Ich befürchte nämlich eine Steuernachzahlung, sofern wir bzw meine Frau eine solche abgeben müsste.
Danke für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Student Steuerklasse 5, Ehepartner Steuerklasse 3, Pflicht zur Steuererklärung?
28. Januar 2021
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Frage vom 28. Januar 2021 | 16:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student Steuerklasse 5, Ehepartner Steuerklasse 3, Pflicht zur Steuererklärung?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2021 | 17:05
Von
Status: Philosoph (13734 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
nein, ich sehe bisher keine Pflicht (es mag aber eine geben, etwa das die Lohnsteuer nicht korrekt war - ich kenne solche Fälle bei Angestellten im öffentlichen Dienst).
Aber warum befürchtest du eine Nachzahlung?
Stefan
#2
Antwort vom 28. Januar 2021 | 18:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
nein, ich sehe bisher keine Pflicht (es mag aber eine geben, etwa das die Lohnsteuer nicht korrekt war - ich kenne solche Fälle bei Angestellten im öffentlichen Dienst).
Aber warum befürchtest du eine Nachzahlung?
Stefan
Danke für die Antwort.
Bin da tatsächlich absoluter Laie. Habe mir eine Software geholt und dort alle Daten angegeben.
Dabei konnte ich wohl nur die Einzelveranlagung wählen, da bei mir entsprechend keine Lohnsteuer angefallen ist. Folglich alle Daten meiner Frau angegeben und da stand im Ergebnis, dass wir mit einer Nachzahlung zu rechnen haben.
Entweder habe ich die Software nicht richtig bedient oder ich habe etwas übersehen.
Aber wenn nur bei meiner Frau Lohnsteuer angefallen ist und mir nicht, dann kann ich nicht zusammen veranlagen, oder täusch ich mich?
Danke für jeglichen Hinweis.
VG
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#3
Antwort vom 28. Januar 2021 | 19:21
Von
Status: Philosoph (13734 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Das hast du sicher falsch verstanden - oder es ist eine ganz miserable Software.Zitat:Dabei konnte ich wohl nur die Einzelveranlagung wählen,
Natürlich kann auch ein Ehepaar mit einem Alleinverdiener eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, praktisch war das sogar mal der Grund für die Zusammenveranlagung (Mann arbeitet, Frau macht den Haushalt und die Kindererziehung).
Gibt deine Frau hingegen eine einzelne Steuererklärung nur für sich ab führt das natürlich zu einer immensen Nachzahlung, sie hat nämlich über die Steuerklasse deinen Grundfreibetrag bereits genutzt und müsste diesen Vorteil dann zurückgeben.
Stefan
#4
Antwort vom 28. Januar 2021 | 19:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
Das hast du sicher falsch verstanden - oder es ist eine ganz miserable Software.Zitat:Dabei konnte ich wohl nur die Einzelveranlagung wählen,
Natürlich kann auch ein Ehepaar mit einem Alleinverdiener eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, praktisch war das sogar mal der Grund für die Zusammenveranlagung (Mann arbeitet, Frau macht den Haushalt und die Kindererziehung).
Gibt deine Frau hingegen eine einzelne Steuererklärung nur für sich ab führt das natürlich zu einer immensen Nachzahlung, sie hat nämlich über die Steuerklasse deinen Grundfreibetrag bereits genutzt und müsste diesen Vorteil dann zurückgeben.
Stefan
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