Student - Steuerliche Behandlung von zwei Jobs

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leon Löwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Student - Steuerliche Behandlung von zwei Jobs

Guten Abend zusammen,

mit kommenden Semester möchte ich zwei Jobs ausführen, die mich zusammen mehr als 20 h pro Woche belasten werden. Bei dem einen Job handelt es sich um eine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an meiner Hochschule und bei dem anderen um eine Werksstudententätigkeit.

Meine konkreten Fragen sind:

Wenn ich bei beiden zusammen über 20 h die Woche im Durchschnitt arbeite, fallen dann beide Einkommen der vollen Sozialversicherungspflicht zum Opfer oder nur das Einkommen von einem der beiden Jobs?

Stimmt es, dass ein Job (der, den ich zuerst angenommen habe) automatisch der Steuerklasse 1 und der andere der Steuerklasse 6 zugeordnet wird?

Wäre folgende Konstellation evtl. besser: Den Job als wissenschaftlicher Mitarbeiter behalten und nebenbei einen Minijob auszuführen? -> Würde dann folgendes gelten:

-> Erster Job wird voll versteuert (Steuerklasse 1 inkl. vollen Abzügen der Sozialversicherungsbeiträge) und der Minijob wird gar nicht versteuert?


Bitte immer unter der Berücksichtigung, dass ich in beiden Fällen nebenbei immer noch als Student im Master studiere.

Besten Dank vorab für eure Hilfe und viele Grüße,
Leon

-- Editiert von Leon Löwe am 21.07.2019 18:53

-- Editiert von Moderator am 22.07.2019 13:32

-- Thema wurde verschoben am 22.07.2019 13:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17460 Beiträge, 6496x hilfreich)

Abgesehen davon, dass das eben Steuerrecht ist und nicht Arbeitsrecht, solltest du ggf. auch noch Folgendes im Auge haben, damit deine Eltern nicht noch eine Überraschung erleben, sofern sie Kindergeld für dich beziehen.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vermoegensfragen/was-zu-beachten-ist-wenn-kinder-arbeiten-16293368.html?premium

Soweit ich es weiß, kennt das Finanzamt am Ende nur eine Gesamtsteuerschuld.
Ein Minijob wird pauschal besteuert, für dich kann die Einzahlung in die Rentenkasse durchaus attraktiv sein/werden. Das wird in dem Artikel auch ausführlich angesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leon Löwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend blaubär,

danke für deine schnelle Antwort. Sorry, dass ich mich im Forum vertan habe.
Gerne würde ich den Beitrag verschieben, geht das irgendwie? Habe dazu bisher nichts gefunden ...

Ich beziehe selbst das Kindergeld. Wenn ich dem Artikel richtig entnehmen konnte, entfällt mein Kindergeld sobald ich die 20h - Grenze durchbreche und nicht mehr als "ordentlicher Student" angesehen werde?

Prinzipiell ist es doch aber so, dass ein Minijob, bei Vollversteuerung des Hauptjobs, nicht von Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird oder?

Viele Grüße, Leon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Stimmt es, dass ein Job (der, den ich zuerst angenommen habe) automatisch der Steuerklasse 1 und der andere der Steuerklasse 6 zugeordnet wird? Ja. Allerdings führt das üblicherweise dazu, dass man zu wenig Steuern zahlt, weswegen man verpflichtend eine Steuererklärung abgeben muß, die dann oft zu einer Nachzahlung führt.

Wäre folgende Konstellation evtl. besser: Den Job als wissenschaftlicher Mitarbeiter behalten und nebenbei einen Minijob auszuführen? Sicher - schon weil der "echte" Minijob steuerfrei ist. Nur muß der zeitliche Umfang des Jobs dazu dazu passen, denn mehr als 450 Euro im Monat dürfen im Minijob ja nicht verdient werden. Bei 10 h/Woche ginge das gerade noch, bei z. B. 20 h/Woche definitiv nicht mehr.

Prinzipiell ist es doch aber so, dass ein Minijob, bei Vollversteuerung des Hauptjobs, nicht von Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird oder? Falsch - man muß zumindest einen relativ geringen Beitrag in die Rentenkasse zahlen. Aber man zahlt weniger als in regulären Jobs.

-- Editiert von muemmel am 22.07.2019 13:39

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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