Hallo!
Ich habe die Möglichkeit einen Job anzunehmen, jedoch würde ich mit ihm bis Ende diesen Jahres über die Kindergeldfreigrenze von 7680 Euro kommen. Ich habe dieses Jahr noch drei Monate Kindergeld erhalten, dann aufgrund meines Alters nicht mehr.
Mich interessiert nun, was ich alles absetzen kann, damit ich möglichst viel Plus zu der Freigrenze von 7680 Euro erhalte und kein Kindergeld zurückzahlen muss.
Ich weiß bereits von
1. Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro (Bekomme ich den auch wenn ich nicht durchgängig gearbeitet habe?)
2. Semesterbeitrag (nicht Studiengebühren)
3. Sozialversicherungsbgaben (Ich habe bis jetzt ca. 600 Euro an Rentenversicherung gezahlt)
4. Studienmaterial wie Bücher, Kopierkosten
Dinge wie Miete und Weg zur Uni kommen für mich nicht in Frage.
Wo kann ich mich beraten lassen und das Optimum rausholen?
Könnte man auch Krankenversicherung (klassischen 66 Euro bei studentischer Krankenversicherung) geltend machen? Sind oben genannte Dinge wirklich absetzbar?
Ein Student.
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Student über 7680 Euro/Jahr
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Alle genannten Dinge sind absetzbar.
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Hallo!
Heißt das im Klartext, dass ich eine höhere Freigrenze durch diese Beträgen habe und somit das Kindergeld nicht zurückzahlen muss? Oder hat das auch irgendwas mit der Lohnsteuer zu tun, im Internet ist das immer so unverständlich ausgedrückt.
Hätte es noch andere Konsequenzen als der Verlust des Kindergeldes wenn ich über diesen Freibetrag komme? Wird z.b. alles das was ich gearbeitet habe nocheinmal zusätzlich besteuert?
Danke!
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quote:
Ich habe dieses Jahr noch drei Monate Kindergeld erhalten
Dann sind auch nur die Einkünfte und Bezüge für diese drei Monate relevant.
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Hi,
die steuerliche Freigrenze liegt bei 7664 Euro. Wenn Sie darüber hinaus kommen, wird natürlich nicht alles besteuert, denn die 7664 Euro sind das steuerfreie Existenzminimum. Insofern wird besteuert, was Sie über die 7664 Euro hinaus verdient haben, wobei Sie auch diesen Betrag durch absetzbare Dinge erhöhen können.
Gruß vom mümmel
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Mümmelmann,
einer von uns hat jetzt die Frage nicht richtig verstanden.
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Die Kilometerpauschale (Fahrten zur Arbeit und zur Uni) kann man auch absetzen. Ich hatte auch einen Studentenjob und habe durch die Pendelei zwischen Wohnort, Arbeit und Uni, trotz Jahresverdienst von über 12000 Euro, das Kindergeld erhalten.
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"Give a man a link and he`s fine for a day; teach him to use search and he`s fine forever."
@ USEN,
er hat ausdrücklich auch nach der steuerlichen Behandlung seines Einkommens gefragt, nicht nur nach dem Kindergeld.
Gruß vom mümmel
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