Studenten Werbungskosten

25. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
aliveli1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studenten Werbungskosten

Hallo zusammen,

ich war von 2015 bis 2017 Masterstudent. Während dieser Zeit habe ich keine Einkommen erzielt. Ich arbeite seit Anfang 2018 steuerpflichtigt und möchte nun die Kosten aus meinem Masterstudium vom Steuer absetzen. Die Frage ist muss ich für jedes Jahr (2015, 2016) eine Einkommensteuererklärung abgeben oder kann man alle Kosten zusammen in die Steuererklärung von 2017 eintragen?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

für jedes Jahr ist eine Steuererklärung erforderlich! Bzw. für die Jahre mit Verlust dann ein "Antrag auf Verlustfeststellung" - auch da einer pro Kalenderjahr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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