Studentenjob versteuert

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bienemaja1712
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenjob versteuert


Hallo, 
ich habe folgendes Problem. 
Ich habe Ende April bei XY angefangen zu arbeiten. Begrenzt für 3 Monate. In meiner Bewerbung stand dass ich Studentin bin und ich hatte 2 Tage die Woche frei, wegen meiner Vorlesungen. Da ich Ende April anfing bekam ich mitte Mai natürlich nicht sonderlich viel Gehalt. Ab mitte Mai habe ich jede Woche ca 30 Stunden gearbeitet. (zu der Zeit wusste ich nicht, dass ein Student nur 20 Std. die Woche arbeiten darf)
Mitte Juni bekam ich mein Gehalt. Ich hatte deutlich mehr gearbeitet als ich durfte und wurde Steuerfrei abgerechnet. 
Auch im Juni/Juli wurden es nicht weniger Stunden und da der Mai ja schon Steuerfrei war, dachte ich dass es der Juni/Juli auch bleibt. 
Eine Woche bevor mein Vertrag enden sollte kam meine Chefin auf mich zu und sagte mir, dass ich den Monat nun nicht mehr steuerfrei abgerechnet werde.
Ich rief in der Zentrale an und man sagte mir dass bei dem ersten Monat ein Auge zugedrückt wurde, sie es jedoch nicht nochmal tuen können. (Es waren nichtmal zehn Stunden mehr)

Nun meine Frage: 
Hab ich es ausführlich erklärt und wenn ja, ist dies Rechtens?

Die wussten schließlich dass ich Studentin bin. 



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es ist für die Besteuerung völlig schnuppe, ob Sie Studentin sind. Das macht bei der Sozialversicherung einen Unterschied, bei den Steuern nicht. Und wenn Sie in Steuerklasse 1 mehr als 900 Euro verdienen, müssen Sie Steuern zahlen - alles andere ist illegal.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
marlonbrando84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Also es hört sich so an als ob du nicht STEUERN meinst sondern die SOZIALABGABEN oder ?!
Die 20 Std. Werkstudent-Regelung betrifft nur deine Sozialabgaben nicht die Steuern. D.h: als Werkstudent bezahlt man 50/50 Rentenversicherung mit seinem Arbeitgeber (also jeder knapp 10 % vom Brutto) dafür aber keine KV/PV/AV . Vorausgesetzt du hast eine KVdS (Krankenversicherung der Studenten) oder du bist Familienversichert. Wenn nicht musst du dich natürlich iwie Krankenversichern aber das ist ne andere Geschichte (ich geh mal davon aus das ein davon auf dich zutrifft). So und in diesem Fall: Nehmen wir an du hast bis höchstens Brutto 900,- verdient.( Single & Kinderlos Steuerklasse 1). Dann musst du lediglich die 90,- an die Rentenversicherung abführen ( bzw. dein AG von deinem Lohn) und deine KVdS bezahlen das wars. Aber du schreibst das du auch mehr als 30 Std. gearbeitet hast, und wenn dein AG das der Krankenkasse auch so gemeldet hat dann musst du ab einem Verdienst von 451,- auch Sozialversicherungsbeträge zahlen. Und nur weil in deiner Bewerbung steht das du Studentin bist heißt dass noch lange nicht das du als Werkstudentin angestellt wirst.(Aber weil das für einen AG von Vorteil ist, wird das aber meist so gehandhabt). Und dann gibt es für diejenigen die keine Werkstudenten sind diverse Anstellungsmöglichkeiten wie Minijob oder Gleitzone. Bei denen man natürlich höhere Sozialabgaben hat. Aber wie gesagt STEUERN zahlst du erst wenn du mehr als 900,- Brutto verdienst .
Wenn ich etwas zu undeutlich geschrieben haben kannst du gerne nochmal nachfragen, habe mich selber vor kurzem damit auseinander gesetzt.

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""Die Geschichte lehrt die Menschen, daß die Geschichte die Menschen nichts lehrt."
Mahatma Gandhi"

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Korrekt - falls es nicht doch die Sozialabgaben sind. Ein 30-Stunden-Job für 900 Euro monatlich ist ja derzeit, ohne Mindestlohn, durchaus noch denkbar - der wäre dann ja steuer-, aber halt nicht SV-frei.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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