Studentin Steuerklasse 5 und Steuern

1. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Studentin Steuerklasse 5 und Steuern

Mein Mann verdient weitaus mehr, ich derzeit nur 1600€ brutto monatlich. Bekomme ich als verheiratete Studentin die Steuern zurück über die Steuererklärung oder nicht? Ich habe gelesen Ich darf als Student bis über 8000€ im Jahr verdienen und bekome die Steuern zurück. Aber laut Steuerklasse 5 habe ich keinen Grundfreibetrag, weil den mein Mann bereits bekommt. Kennt jemand die Antwort? Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sie werden zusammen mit Ihrem Mann veranlagt und Ihr Einkommen wird immer gemeinsam berechnet. Und ob Sie und Ihr Mann nun nachzahlen müssen oder eine Steuererstattung bekommen, läßt sich ohne Kenntnis des Einkommens des Mannes nicht sagen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Gut, da haben sie recht, dann gebe ich hiermit die konkreten Daten. Die Frage ist lohnt sich diese Beschäftigung finanziell in irgendeiner Form für mich/uns?

Mann verdient ab 2014 ca 60000€ (2013 5000€ weniger ab Oktober 2013, bis Oktober 2013 45000€ alles brutto). Ich habe eine kurzfristige Beschäftigung angefangen ab 28. November 2013 bis Ende Dezember mit ca 1664€ brutto. Diese kann jezt nochmal für 2 Monate verlängert werden oder ich stelle sie um auf einen Minijob, Midijob? Was lohnt sich für mich/uns, wie gesagt bin Studentin? Vielen Dank

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#3
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

...bzw. ich kann einen Jahresbeitrag bekommen, zu Konditionen die ich noch Aushandeln kann. Was wäre finanziell am sinnvollsten?

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Es kommt auf die Betrachtungsweise an.

Von der Steuersystematik her zahlt ihr zusammen für jeden Euro den ihr zwischen ca 27'000 - 104'000€ verdient 23,97% Steuern. Ab 104' sind es dann 42%.

Auf jeden Fall habt ihr mehr Geld, wenn du noch dazu verdienst. Aber, so ist halt immer die Betrachtung, du zahlst ab dem 1. Euro sofort die Grenzsteuer und hast keine Freibeträge. Damit zahlst du, wenn du dann den Durchschnitt deiner Kolleginnen anschaust, mehr steuern als die, was von den meisten Partnern als unfair betrachtet wird.

Aus diesem Grund musst du dich fragen, wollt ihr das zusätzliche Geld haben, auch wenn davon weniger übrig bleibt, als bei jemanden, bei dem der Partner weniger verdient. Unterm Strich habt ihr jedoch gemeinsam viel mehr. Plant ihr ein Kind in 1-2 Jahren würde ich mir jedoch überlegen, ob nicht du die Steuerklasse 3 nimmst, und dein Partner die 5 und ihr dann über die Steuererklärung die zuviel gezahlte Steuer zurück holt. Denn dann zahlst du fast keine Steuern, dafür dein Partner viel mehr, und ihr bekommt aber viel mehr Elterngeld.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Diese kann jezt nochmal für 2 Monate verlängert werden oder ich stelle sie um auf einen Minijob, Midijob? Was lohnt sich für mich/uns, wie gesagt bin Studentin? Steuerlich lohnt sich natürlich ein Minijob am meisten. Bloß ist das mit 1700 Euro nicht möglich, ebensowenig wie ein Midijob.
wie gesagt bin Studentin? Das ist steuerlich völlig uninteressant. Allerdings können Sie Kosten des Studiums als Sonderausgabe absetzen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich meinte den Minijob auf 450€ Basis im Bezug darauf, dass wenn mir von dem Gehalt sowieso nur ca 950€ durch diese Steuerklasse bleiben bei 38,5 Stunden Schichtarbeit, könnte ich auch die 450€ nehmen mit weniger Wochenstunden, weniger Stress usw. und ich könnte noch nebenbei für die Prüfungen lernen.

Meine Motivation war primär ein Riesenkonzern zu erleben und wie es ist in Vollzeit zu arbeiten, auch wenn das Gehalt nicht stimmt, aber die Menschen die dort arbeiten kriegen von mir ein dickes Lob, es ist für sie die Realität und Zukunft.

Die Steurvegünstigung anhand der Kinderplanung und Steurklassenwechsel, müsste man mir im Detail erklären. Das habe ich nicht verstanden.


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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
Die Steuervegünstigung anhand der Kinderplanung und Steuerklassenwechsel, müsste man mir im Detail erklären. Das habe ich nicht verstanden.


Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettogehalt der letzten 12 Monate. Das Nettogehalt ist natürlich abhängig von der Steuerklasse, d.h. wenn der Ehegatte, der später Elterngeld bezieht, die Steuerklasse 3 statt 5 wählt, dann hat das erheblichen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Allerdings muss man die Wahl rechtzeitig treffen, da die Steuerklasse zählt, die man im 12-Monatszeitraum überwiegend, d.h. mind. 7 Monate hatte. Die Steuerklasse muss also schon fast zeitgleich mit der Zeugung ändern, da der 12-Monatszeitraum auch schon 6 Wochen vor der Geburt mit dem Beginn des Mutterschutzes endet.

Die in diesem Zusammenhang durch eigentlich unsinnige Steuerklassenwahl zuviel gezahlte Steuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder erstattet, während das höhere Elterngeld erhalten bleibt.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

könnte ich auch die 450€ nehmen mit weniger Wochenstunden, weniger Stress usw. und ich könnte noch nebenbei für die Prüfungen lernen. Dann tun Sie das doch - die 450 Euro sind dann in jedem Fall steuerfrei und Ihre Studienkosten setzen Sie halt über Ihren Mann ab. Von den 450 Euro gehen nur 3,9 % Rentenversicherung ab - die können Sie aber auch quasi "abwählen", dann haben Sie gar keine Abzüge.

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