Studentin!Besteuerung als Kleinunternehmerin?

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
susan1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentin!Besteuerung als Kleinunternehmerin?

Hallo
Nach stundenlangem Ämtergerenne und Internet gesurfe bin ich froh hier gelandet zu sein, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, denn das Finanzamt kann es nur bedingt,
Folgendes : Ich bin Studentin, ohne Bafoegbezüge und arbeite nebenher als Integrationskraft für ein behindertes Kind.Dabei verdiene ich zwischen 500 und 700 Euro monatlich , der Finanzamtmensch teilte mir mit , dass ich dadurch unter dem "Freibetrag" liege und keine Steuern zahlen müßte.Dann gab er mir noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit und meinte ich solle mich als Kleinunternehmer versteuern lassen. Nun hat man mir angeboten meine Stunden aufzustocken, dann wurde ich um die 900-1000 Euro verdienen( im Jahr etwa 10000 Euro)...Muss ich dann Steuern zahlen und welche und wieviel.. Ich finde nirgendwo eine Tabelle oder einen Rechner, weiß auch nicht, welche Kosten( Fahrkarte, Bücher... )ich noch "absetzen" könnte.. Ich habe kein Problem damit Steuern zu zahlen, ist nur die Frage, ob es sich lohnt Stunden aufzustocken, wenn das Finanzamt das mehr an Geld einzieht.. Muss ich eine Pauschale vorab zahlen oder erwartet mich am Ende des Jahres eine böse Überraschung?
10000 Fragen und ich hoffe auf Eure Antworten und bin für jeden Tip dankbar
Liebe Grüße
Susan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!
Fangen wir von vorne an:
Der vom Finanzamt gemeinte Freibetrag ist das Existenzminimum, das einfach steuerfrei bleiben muss. Praktisch ist das so gelöst, dass erst ab einem ZU VERSTEUERNDEN EINKOMMEN ("zvE") von 7.664 € (im Jahr 2004) Einkommensteuer anfällt.
Um dieses zvE zu ermitteln, müssen Die Einnahmen um die Ausgaben gekürzt (dazu später mehr) und die sog. Sonderausgeban (z.B. Versicherungen) abgezogen werden. Ein genaues Schema steht in R 3 der Einkommensteuer-Richtlinien.

Abziehbar sind alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit den Einnahmen stehen; also insbesondere Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel aller Art usw.

Wenn also alle Ausgaben von den Einnahmen abgezogen sind, bleibt das zvE. Ist dies unter 7.664 Euro im Jahr, fällt keine Steuer an. Ist es geringfügig darüber, ist die Steuer auch noch relativ gering. Sie fängt bei 5 Euro an (bis 7.700 Euro) und steigert sich dann langsam. Bei 10.000 Euro zvE fallen z.B. 417 Euro Steuer pro Jahr an.

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#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Und noch eine Ergänzung:
Wenn Du nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist und Deine Leistungen keinemanderen anbietest, hast Du auch ein Problem mit der "Scheinselbständigkeit". Evtl. bist Du dann wie eine Angestellte zu behandeln und musst Sozielversicherungsbeiträge zahlen! Vorsicht!!!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32241 Beiträge, 17018x hilfreich)

Hi,

die eventuelle Scheinselbständigkeit kümmert das Finanzamt meines Wissens nach nicht die Bohne...
"Betriebsausgaben" in der Einzelfallhilfe sind im Wesentlichen Fahrtkosten, Telefonkosten und Porto.
Der Vorteil daran, daß man Kleinunternehmer ist, besteht darin, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Die Einkommenssteuer ist nicht so dramatisch, wie Mampfred schon zutreffend beschrieb.
Eine Steuertabelle und auch sonst ganz nützliche Tips findest Du z. B. in "1000 ganz legale Steuertricks" von Franz Konz - sollte für 8,90 in jedem Buchladen zu finden sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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