Studienförderung verringert Werbungskosten?

26. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Manni331
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienförderung verringert Werbungskosten?

Liebe Community,

wie seht ihr das? Angenommen Mitarbeiter A (Deutschland) erhält vom Arbeitgeber B (Deutschland) eine Förderung iHv 5TEUR netto zu einem berufsbegleitenden Studium (Masterstudium).

Das Studium kostet 20TEUR (Studiengebühren). Ist es richtig, dass A vor der Arbeitgeber-Förderung die kompletten 20TEUR als Werbungskosten/Sonderausgaben geltend machen kann - und nach der erhaltenen Förderung aber lediglich 15TEUR geltend machen kann (20 Studiengebühren minus 5 Förderung).

Eure Meinung würde mich interessieren.

Liebe Grüße
Manni

-- Editiert von Manni331 am 26.02.2022 14:35

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja, natürlich ist das richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.797 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen