Liebe Community,
wie seht ihr das? Angenommen Mitarbeiter A (Deutschland) erhält vom Arbeitgeber B (Deutschland) eine Förderung iHv 5TEUR netto zu einem berufsbegleitenden Studium (Masterstudium).
Das Studium kostet 20TEUR (Studiengebühren). Ist es richtig, dass A vor der Arbeitgeber-Förderung die kompletten 20TEUR als Werbungskosten/Sonderausgaben geltend machen kann - und nach der erhaltenen Förderung aber lediglich 15TEUR geltend machen kann (20 Studiengebühren minus 5 Förderung).
Eure Meinung würde mich interessieren.
Liebe Grüße
Manni
-- Editiert von Manni331 am 26.02.2022 14:35
Studienförderung verringert Werbungskosten?
26. Februar 2022
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Frage vom 26. Februar 2022 | 14:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 26. Februar 2022 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Ja, natürlich ist das richtig.
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