Hallo liebe Gemeinde!
Könnte mir jemand bitte helfen....
Ich weis nicht genau, wo und in welcher Höhe ich meine Studiengebühren in der ESt-Erklärung 2010 eintragen soll?
Zu meiner Person:
- Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann
- studiere derzeit BWL
- Studiengebühren 500€ pro Semester
- Semesterbeitrag ca. 250€ pro Semester (für Zug-Ticket, Mensa, Verwaltung usw.)
- arbeite nebenbei und habe lediglich 300€ Lohnsteuer gezahlt
Fragen:
1. Kann ich die Studiengebühren und Semesterbeitrag als Werbungskosten in der Anlage N angeben?
oder als Sonderausgaben im Hauptvordruck (Seite 2)??
2. Werden diese dann als "vorweggenommmene WK" gezählt und "gesammelt", bis ich richtig anfange zu arbeiten?
Ich danke euch jetzt schon mal!!!
Schöne Grüße
Alex
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-- Editiert am 05.07.2011 18:31
-- Editiert am 05.07.2011 18:32
-- Editiert am 05.07.2011 18:32
Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ob die Studienkosten generell als vorweggenommene Werbungskosten oder als Sonderausgaben zählen, damit befasst sich meines Wissens im Moment der BFH.
Nichts desto trotz würde ich im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass die Kosten als Werbungskosten zu klassifizieren sind, eben da schon eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
zu 1.: Auf den Streit, ob es sich um Sonderausgaben oder um Werbungskosten handelt, sollte man sich gar nicht einlassen, wenn die Gesamtkosten unter 4.000€ liegen.
zu 2.: Die genannten Kosten vermindern zunächst einmal nur das zu versteuernde Einkommen (zvE). Erst wenn das zvE negativ wird, entstehen Verluste, die in Folgejahre vorgetragen werden können. Der Bereich des Grundfreibetrages (8.004€), in dem keine Steuern gezahlt werden müssen, muss daher auch erst komplett aufgezehrt werden um Verluste erzielen zu können.
Nur wenn unter den zu 2. genannten Randbedingungen ein Verlustvortrag entsteht, lohnt sich ein Streit über die Farge, ob es sich um werbungskosten oder Sonderausgaben handelt. Ansonsten führen beiden Dinge steuerlich zum gleichen Ergebnis.
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Ich dachte immer ein Verlustvortrag kann nur durch einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte entstehen, nicht durch ein negatives zvE?
Sonderausgaben lassen sich doch, mit Ausnahme von Spenden, nicht vortragen?
@Mahnman
Du hast natürlich recht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein, was dazu führt, dass Sonderausgaben im Gegensatz zu Werbungskosten nicht zu einem verlustvortrag führen können.
Wenn aber schon das zvE positiv ist und die Studienkosten unter 4.000€ liegen, dann ist es für den Steuerzahler völlig egal, ob er die Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend macht.
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