Hallo,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2014. In diesem Jahr gab es in Niedersachsen noch Studiengebühren für das Sommersemester, welche ich absetzen kann.
Allerdings wurden diese zunächst über die KfW gezahlt, sprich, mit entstanden im Jahr 2014 zunächst keine Kosten (auch keine Zinsen, da aufgeschoben auf den Zeitpunkt der Rückzahlung).
Im Jahr 2017 habe ich der KfW den Gesamtbetrag an Studiengebühren + Zinsen zurückgezahlt.
In welchem Jahr muss ich die Studiengebühren bzw. Zinsen nun angeben?
Viele Grüße
Studiengebühren absetzen (i.V. mit Darlehen)
6. Juni 2017
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Frage vom 6. Juni 2017 | 10:48
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 30x hilfreich)
Studiengebühren absetzen (i.V. mit Darlehen)
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#1
Antwort vom 6. Juni 2017 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (49066 Beiträge, 17272x hilfreich)
Zitat:In welchem Jahr muss ich die Studiengebühren bzw. Zinsen nun angeben?
Im Jahr der Zahlung, die Studiengebühren also im Jahre 2014, die Zinsen dagegen im Jahre 2017.
Und jetzt?
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