Studiengebühren rückwirkend als WERBUNGSKOSTEN absetzen?

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Studiengebühren rückwirkend als WERBUNGSKOSTEN absetzen?

Wie ja nun einigen bekannt ist, können Studenten die Kosten für Studium auch rückwirkend als WERBUNGSKOSTEN absetzen.

Dies bedeutet, dass diese Kosten aufsummiert werden und mit dem ersten richtigen Gehalt verrechnet werden.

Aber folgende Frage habe ich:

Angenommen ich studiere 3 Jahre, habe Studiengebühren i.H.v. 20.000 Euro. Ich habe nebenbei einen 400 Euro Job und fülle für die drei Jahre eine Steuererklärung aus. Werden diese nicht steuerpflichtigen Einnahmen dann direkt schon gegen die Studiengebühren gerechnet?

Also würde es nach 3 Jahre so aussehen:

36 x 400 Euro = 14.400 Euro Einnahmen - 20.000 Euro Ausgaben = 5.600 Euro minus.

Können dann nur die 5.600 Euro im ersten richtigen Arbeitsjahr gegengerechnet werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

quote:
Wie ja nun einigen bekannt ist, können Studenten die Kosten für Studium auch rückwirkend als WERBUNGSKOSTEN absetzen.

Wie dir nicht bekannt ist, wurde mit dem dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) der alte Zustand wieder hergestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

Also doch wieder Sonderausgaben?!

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1x Hilfreiche Antwort

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