Studienkosten und Lohnsteuer

2. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
DJ-DaY
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienkosten und Lohnsteuer

Hallo liebe Wissenden, mein Schwiegervater sagte mir neulich, ich sollte noch schnell bis 31.12.06 meine Studienkosten (bin vor drei Jahren fertig geworden) rückwirkend von der Lohnsteuer absetzen.
Ich habe jetzt erfahren das das wohl geht, aber nicht wie.
Wer kann mir also sagen wie, wo und mit welchen Formblättern und Nachweisen ich das machen kann?

Vielen Dank im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petz
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Formblätter gibt es hier:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3659174_N3654930_L20_D0_I636.html

Ist aber schon erstaunlich, dass ein Studierter, der vor drei Jahren sein Studium beendet hat, nicht weiß, welche Formblätter man braucht.

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#2
 Von 
DJ-DaY
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich leider kein Steuerrecht oder ähnlihes studiert, ich frage mich auch, was das mit meinem Studium zu tun hat...
Natürlich habe ich bereits Einkommensteuererklärungen ausgefüllt und kenne den Link bereits.
Mein Problem ist aber konkret dieses: ich habe von 1999 bis 2003 studiert und möchte jetzt rückwirkend die Anträge stellen und die Kosten von meiner jetzigen Lohnsteuer absetzen. Ich hatte als Student nämlich kein eigenes Einkommen. Da bekomme ich auf der Homepage des Landes Niedersachsen aber keine Hilfe.

-- Editiert von DJ-DaY am 03.12.2006 11:09:18

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2003 ist bereits am 31.12.2005 abgelaufen.

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#4
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

@ hh

das gilt jedoch nicht, wenn je ein Verlust festgestellt werden soll und vorgetragen wird. Dazu gibt es neue BFH Urteile, da die Antragsfrist des § 46 EStG nicht für die Feststellung der Verluste gilt. Zudem ist vor dem BVerfG ein Verfahren anhängig, dass die Verfassungsmäßigkeit der Antragsfrist von 2 Jahren klären soll.

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#5
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

hmmm ... konfuses Thema.

Mir wurde hier mal gesagt, ich könne die Studienkosten, die in dem Jahr angefallen ist, wo auch steuerbares Einkommen entstanden ist.

Gilt das noch? ware
Gibts neue Urteile, wonach auch die Studienkosten aus den früheren Jahren (damals ohne steuerbares Einkommen) auf das nun steuerbare Einkommen angerechnet werden können?

Hängen Verfahren diesbezüglich in der Luft?

Oder gibts da keine Hoffnung?

11 Semester Gebühr, Studienmaterial und Fahrtkosten (110km hin und zurück) zur Uni sind ja kein Pappenstiel ...

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