Hallo zusammen
Folgendes Problem:
Habe 2003 bis November 2007 Studiert(Erststudium) und ab Dezember 2007 gearbeitet und arbeite auch immernoch.
Bei der 2007er Steuererklärung habe ich Studiumskosten für 2007 januar bis november angegeben - bloß da das ja nur der eine Monat(Dezember) mit Gehalt war, kam da natürlich nicht viel Steuerer zusammen von der etwas abgesetzt werden konnte.
Für die aktuelle steuererklärung habe ich aber das ganze Jahr 2008 gearbeitet und möchte möglichst viel von den studiumskosten absetzten können.
Habe 2003 bis 2006 aber keine steuererklärung gemacht - kann man sich da irgendwie nachträglich noch mit einem Verlußtabzug oder ähnlichen etwas anerkennen lassen? Oder noch etwas Rest von 2007?
Habe schon ein bißchen gegoogelt aber da ich ja damals keine steuererklärung gemacht habe und 2007 ja nur ein monat stuer gezahlt habe bin ich da in meinen fall nicht schlau geworden...Hoffe kann mir wer weiterhelfen
Studium rückwirkend absetzen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Von welchem Betrag reden wir? Der Spaß hätte grundsätzlich schon in die Steuererklärungen für 2003-2006 gemusst und als Verlustvortrag in 2007 auftauchen müssen. Erststudium kannst du meist ohnehin knicken, außer bei privaten Hochschulen mit besonders viel(!) Glück.
Rückwirkend wird schwierig, kenne ich mich nicht aus. Aber 2003-2006 auf einmal in 2008 packen ist nicht drin.
Den Restbetrag aus 2007 in 2008 zu ziehen geht glaube ich nur, wenn es als Werbungskosten anerkannt wurde. Wenn du es als Sonderausgaben angegeben hast, dann "verfällt" es.
hallo erstma danke für die Antwort.
Habe ja 2003-2006 halt überhaupt keine steuererklärung gemacht - weil keine einnahmen halt...
Hatte irgendwo was gelesen das man auch rückwirkend irgendwie eine steuererklärung noch machen kann solangs nicht mehr als, ich glaube, 7 jahre her ist?? - wie gesagt ich weiss es aber nicht genau - darum kam meine Frage erst zustande...
Wie hoch der Betrag ist hab ich mir jetzt keine Gedanken gemacht aber da kommt wahrscheinlich doch schon ganz schön was zustande, wenn die ganzen jahre gehen würden.
War keine private hochschule sondern ne ganz normale FH.
Glaube nicht das es werbungskosten waren - hat für den einen monat keinen unterschied gemacht hmm =(
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Die Antwort von ah_xy ist dahingehend falsch, dass die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abgesetzt werden können und daher ohnehin nicht zu einem Verlustvortrag führen. Ein Abzug dieser Kosten als Werbungskosten ist nicht möglich.
Das führt aber auch dazu, dass Kosten für ein Erststudium nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Ein Abzug der Studienkosten aus 2003 bis 2007 in der Steuererklärung 2008 ist daher nicht möglich.
"Die Antwort von ah_xy ist dahingehend falsch, dass die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abgesetzt werden können und daher ohnehin nicht zu einem Verlustvortrag führen"
Nö, ordentliche Begründung und geht mitunter (mit viel Glück in Abhängigkeit vom Sachbearbeiter) als Werbungskosten durch - wenn die Ausgaben tatsächlich wesentlich höher sind als bei einem "normalen" Studium an FH/Uni und eng mit der Berufswahl zusammen hängen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber aber zunehmend einen Riegel vorgeschoben. 2003-2005 hätte noch funktionieren können, danach zunehmend schwieriger.
In dem geschilderten Fall sehe ich allerdings keine Möglichkeit, sofern der TE vorher keine andere Ausbildung (insb. Lehre, Fachausbildung, ...) abgeschlossen hat.
Man findet aber auch Meldungen zu Erststudium und gehen als Werbungskosten z.B.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm
hmm aber ich glaube langsam auch in meinen fall wirds wohl nix. Dann werd ich wohl einfach normal meine Steuererklärung machen dies jahr...
+ Der TE(bin ich das ?;) ) hat davor nur zivi gemacht...
@ah_xy
Das hat nichts mit dem Bearbeiter zu tun. Das steht seit 2004 ausdrücklich so im EStG (§ 12 Nr. 5 EStG
, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
). Darüber kann sich auch ein Bearbeiter des Finanzamtes nicht einfach hinwegsetzen. Bis zum Jahr 2003 sah das noch anders aus.
Das genannte Urteil bezieht sich auf die Rechtslage bis 2003. Der Artikel ist irreführend, da der Text keinen Hinweis darauf enthält, dass dieses Urteil für die Jahre ab 2004 nicht mehr anwendbar ist.
-- Editiert von hh am 18.02.2009 09:39
aha hmm bei mir wär ja auch ein 2003er jahr dabei aber nachdem wie es hier jetzt steht wirds wohl nix... aber danke für die antworten
@hh: lass es mich so formulieren. Mit etwas Kampf ging 2003 und 2004 durch, so dass die Steuerlast in 2005 mit entsprechendem Verlustvortrag gedrückt werden konnte. Den Steuerbescheid vom entsprechenden Fall habe ich als Kopie auf meinem Rechner.
"hier jetzt steht wirds wohl nix... "
Vor allem weil der Verlustvortrag bei dir in 2007 greifen würde. Mit einem Monatsgehalt und 7.664 EUR Freibetrag in 2007, die erst "aufgebraucht" werden müssen, bleibt da vermutlich nix über.
hmm ja das ist das problem das das alles in 2007 rein geht ichs aber in 2008 brauchen würde...schade aber auch - nächstes mal fang ich erst im januar an
Hallo, falls dieses Thema noch interessant ist: Ich beschäftige mich momentan mit einer ähnlichen Frage. Dazu habe ich folgenden aufschlussreichen Link gefunden:
http://www.faz.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F509A/Doc~E30F8DBA5B9D845CFA9C4944FF4B71928~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Habe auch woanders nachgelesen und versteh die Sache so. Wenn man mehr als 11664 Euro pro Jahr verdient, kann man die Kosten als Sonderausgaben bis zu 4000,- absetzen. Aber nur für das letzte Jahr. Momentan laufen aber Verfahren, die klären, ob Studienkosten Werbungskosten sind, da sie in direktem Zusammenhang mit der nachfolgenden Arbeitsstelle stehen (wenn berufsbezogen). Man soll also auf jeden Fall die Kosten des letzten Jahres als Werbungskosten absetzen. Wenn man eine Ablehnung vom Finanzamt bekommt, innert 4 Wochen Widerspruch einlegen und sich auf die genannten Aktenzeichen (siehe webpage oben) berufen. Dann ruht das ganze, bis es zu einer Entscheidung kommt. Weitergehend habe ich gelesen, dass wenn die Studienkosten als Werbungskosten anerkannt werden, diese bis zu 7 Jahre im Nachtrag abgesetzt werden können!
Für mich heißt das: Sämtliche Studiumskosten der letzten 7 Jahre als Werbungskosten eintragen und wie oben gesagt vorgehen! Das einzige, was passieren kann ist, dass man es ablehnt. Verlieren kann ich nichts.
Hoffe, etwas geholfen zu haben! ;-)
LG
Bine
quote:
Man soll also auf jeden Fall die Kosten des letzten Jahres als Werbungskosten absetzen. Wenn man eine Ablehnung vom Finanzamt bekommt, innert 4 Wochen Widerspruch einlegen und sich auf die genannten Aktenzeichen (siehe webpage oben) berufen.
Auf der genannten Webpage steht nichts dergleichen.
Weder taucht im Text das Wort "Widerspruch" auf, noch ist irgendein Aktenzeichen im text genannt worden.
Zitat:Verlieren kann ich nichts.
Das ist richtig, wenn man die viele vergebliche Arbeit, die man für die Aufstellung der Werbungskosten machen muss, nicht mitrechnet.
-- Editiert am 11.05.2009 17:38
Ja, Entschuldigung, ich habe nicht explizit betont, dass nicht alle Infos allein von dieser Seite sind. Jedoch habe ich geschrieben, dass ich mich auch auf anderen Seiten belesen habe. All diese Seiten noch einmal zusammen zu suchen und jeden Link hier einzustellen ist mir zu aufwändig.
Nicht dagegen zu anstrengend ist es mir, mich ein paar Stunden hinzusetzen und vom Staat mein rechtmäßiges Geld zurück zu fordern. Schließlich bezahlen wir schon genug und schenken tut uns keiner was, so ist es nunmal. Man muss dafür kämpfen. Und es ist logisch, dass das Finanzamt uns die Sache nicht leicht macht- sonst müssten sie uns ja zu viel zurück geben. Bei Leuten, die klein beigeben, weil es ihnen zu viel Arbeit ist, hat das Amt gewonnen.
Gruß
quote:
Sämtliche Studiumskosten der letzten 7 Jahre als Werbungskosten eintragen und wie oben gesagt vorgehen!
Wie haben Sie das vor?! Kosten aus z.B. 2001-2007 in der Steuererklärung 2008 geltend machen? In Höhe von 28000 EUR (7x4000EUR), oder wie?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Nein, man soll ansch. für jedes Jahr ein Formular verwenden, das kann auch ein neues Formular sein. Ich bin kein Profi- habe mich auch nur belesen und wollte hier nur mein Wissen weitergeben.
Hier noch ein Link:
http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=21824
Und noch ein Beitrag (Zitat):
"Wenn Sie in einem Jahr nur einen Verlust geltend machen wollen, um ihn in anderen Jahren verrechnen zu lassen, reichen Sie eine »Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags« ein. Für diese Erklärung gilt eine deutlich längere Frist - Sie haben mindestens sieben Jahre Zeit. Wichtig: Die längere Frist gilt nur, wenn für das Verlustjahr noch kein Einkommensteuerbescheid ergangen ist (BFH-Urteil vom 1.3.2006, Az. XI R 33/04
).
Bsp:
Student Peter hatte bis 2000 keine steuerpflichtigen Einnahmen, sondern lebte vom Unterhalt seiner Eltern. Für sein Studium wendete er in 2000 € 3.000,00 auf.
Hätte Peter positive steuerpflichtige Einnahmen gehabt, käme für ihn nur eine Antragsveranlagung in Frage. Er hätte bis zum 31.12.2002 eine Steuererklärung abgeben müssen. Da er aber steuerlich einen Verlust gemacht hat, bleibt ihm Zeit bis zum 31.12.2007."
Und weil es mir keine Ruhe lässt, hier noch ein super Beitrag, wunderbar erklärt.
http://www.meinews.net/student-t182525.html?s=8c6cb39407b4661502572e47a0f0d434&
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