Stückzinsen - Auswirkung bei Zinsabschlag?

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Stückzinsen - Auswirkung bei Zinsabschlag?

Welche Rolle spielen die Stückzinsen steuerlich?
Werden gezahlte Stückzinsen mit dem Zinsabschlag und ab 2009 mit der Abgeltugnssteuer verrechnet? Sollen die gezahlten Stückzinsen in der Steruerklärugn geltend gmacht werden?
Wenn die Summe der gezahlten Stücksinsen höher ist als die Summe der erhaltenen Zinsen, benötige ich dann noch Teile meines Freistellungsbetrages?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Gezahlte Stückzinsen wirken wie negative Zinseinnahmen. Es sind also positive Zinseinnahmen in gleicher Höhe steuerfrei. Wenn die gezahlten Stückzinsen höher sind als die erhaltenen Zinsen, dann wird kein Freistellungsauftrag benötigt.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Angabe der Stückzinsen in der Steuererklärung natürlich sinnvoll.

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