Tätigkeit auf Honorarbasis

4. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)
Tätigkeit auf Honorarbasis


Guten Abend
Ich habe ein Angebot nebenberuflich Vortäge zu halten. Hauptberuflich werde ich mit Lohnsteuerklasse 4 veranlagt. Wie verhält es sich mit dem Honorar? Muss es komplett versteuert werden, oder gibt es Freibeträge?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SteuBer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal -
das kommt ein bisschen drauf an... Auf jeden Fall ist das Honorar in der Anlage GSE unter Selbständige Tätigkeit anzugeben. Ggf. können von diesen Einnahmen noch Werbungskosten (die in direktem Zusammenhang damit gestanden haben) abgezogen werden. Freibeträge für eine derartige Honorartätigkeit sind mir nicht bekannt, es sei denn, im § 3 EStG (steuerfreie Einnahmen) wird eben diese "Tätigkeit" wiedergefunden... Und bis 400,- Euro rechnet das FinAmt die Einnahmen zwar mit, gibt dann aber einen sogenannten "Härteausgleich". Zwischen 400 udn 800 Euro fällt dieser Härteausgleich dann aber geringer aus.
Liebe Grüße
:pc:

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""Wir alle wissen, was wir unserem Vaterland schulden - das Finanzamt teilt es uns jährlich mit""

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