Tätigkeit bei Lohnsteuererklärung vergessen

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)
Tätigkeit bei Lohnsteuererklärung vergessen

Hallo zusammen,

bei der Steuererklärung habe ich vergessen, die Tätigkeit anzugeben, welche ich vor meinem Umzug ausübte. Hier wären es 40km von wohn- zur Arbeitsstätte gewesen. Kann man trotz Bescheid noch etwas anpassen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von muemmel am 24.03.2019 16:30

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kann man trotz Bescheid noch etwas anpassen lassen? D. h., das Gehalt, was Sie da hatten, wurde nicht berücksichtigt? Das kann man natürlich per Selbstanzeige mitteilen - die entsprechenden zusätzlichen Steuern nimt das FA immer gern... Sollte man hingegen lediglich die Werbungskosten vergessen haben - nein, die kann man nach Rechtskraft des Bescheides nicht mehr "nachschieben". Kurz gesagt - von wenigen Ausnahmen abgesehen werden rechtskräftige Bescheide nur zu Ungunsten des Steuerzahlers geändert.

-- Editiert von muemmel am 24.03.2019 15:31

-- Editiert von muemmel am 24.03.2019 15:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Tätigkeit würde gemäß Abmeldung angeben, die Kilometer zur Arbeit die gefahren wurden, aber nicht..

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und wann kam der Bescheid (wg. der Einspruchsfrist)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Am Samstag diese Woche..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, dann sind Sie ja noch in der Einspruchsfrist: Finanzamt am Montag anrufen und fragen, ob dieses mit einer "schlichten Änderung" einverstanden ist. Und dann natürlich die Daten unverzüglich nachreichen. Alternativ könnte man das auch per Einspruch machen, aber die "schlichte Änderung" ist der unkompliziertere Weg. Siehe hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/b/berichtigungsantrag

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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