Tätigkeit in mehreren Filialen: Reisekosten / Verpflegungspauschale

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hirsch1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tätigkeit in mehreren Filialen: Reisekosten / Verpflegungspauschale

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. Reisekosten und Verpflegungspauschalen.

Das Unternehmen hat mehrere Filialen und vertraglich ist festgelegt, dass man bei Bedarf in anderen Filialen eingesetzt werden kann.

Ausser bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen ist man max. 2 Tage die Woche in einer anderen Filiale, ansonsten im Stammhaus.

Bei Urlaubsvertretung kann es auch mal sein, dass man 1-2 Wochen in eine andere Filiale muss.

Muss im Arbeitsvertrag explizit festgelegt werden, dass das Stammhaus als die erste Tätigkeitsstätte gilt damit man die Tätigkeiten als Reisekosten und Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten absetzen kann?

Oder reicht es schon wenn es max. 3 Werktage die Woche nicht überschreitet?

Es werden seitens des Arbeitgebers keinen finanziellen Ausgleich etc. gezahlt. Inkl. Pausen ist man von 9 - 18:30 von zu Hause abwesend.

Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten

-- Editiert von Hirsch1988 am 26.02.2020 14:04

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Oder reicht es schon wenn es max. 3 Werktage die Woche nicht überschreitet?


Dort, wo man den überwiegenden Teil seiner Arbeit leistet ist normalerweise die erste Tätigkeitsstätte.

Daher sehe ich kein Problem darin, die Fahrten zu anderen Filialen als Dienstreise einzuordnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hirsch1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das denke ich mir auch.
Ansonsten kann der Chef ja auch eine schriftliche Bestätigung aufsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

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