Taschengeld / Hofübergabe / Einkommensteuer

1. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
brolly88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschengeld / Hofübergabe / Einkommensteuer

Hallo zusammen,

es ist folgende Situation:

Ich habe die Hofstelle meiner Eltern übernommen Ende 2022 und es wurde im Übergabevertrag 1000 Euro Taschengeld pro Monat für meine Eltern vereinbart.

Nun hat mein Vater 2023 noch als Angestellter gearbeitet und respektive dann 1.000 Euro pro Monat von mir als Taschengeld bekommen. Nun kommt das Finanzamt und verlang vierteljährlich 1.500 Euro an Einkommensteuer für das Jahr 2023

Auf dem Steuerbescheid sind sein Jahreseinkommen bei der Firma wo er gearbeitet hat (~43.000 EUR) + 12000 Euro Taschengeld. 2024 ist er nun in Rente gegangen.

Wie kann dann so eine hohe Summe an Steuern zustande kommen? Stimmt das, da er ja 2023 "nur bei seiner Firma gearbeitet hat" und "nur die 12000 Euro von mir als Taschengeld erhalten hat.

Mein Vater ist verheiratet und hat alles an mich übergeben.

Vielen Dank im Voraus

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2175 Beiträge, 748x hilfreich)

Einen Steuerberater für die Übergabe habt ihr euch wahrscheinlich nicht gegönnt, oder?

Die vereinbarte "dauernde Last" muss Dein Vater als sonstige Einkünfte versteuern. Und nachdem von diesem "Taschengeld" naturgemäß keine Lohnsteuer als Vorauszahlungen einbehalten werden können setzt das FA diese nun gesondert fest.

Du weißt, dass Du die Zahlungen im Gegenzug als Sonderausgaben absetzen kannst?

Der Hof ist ausreichend ertragbringend, d. h. der Hof erbringt so viel, dass die Zahlungen an Deinen Vater daraus gedeckt werden können?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Taxofit
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von brolly88):
Nun kommt das Finanzamt und verlang vierteljährlich 1.500 Euro an Einkommensteuer für das Jahr 2023

Das kann nicht sein. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden für die Zukunft sein. Für das Jahr 2023 wird es ein einmaliger Betrag sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brolly88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch wir waren bei der Steuerberatung des Bayrischen Bauernverbandes und die hatte uns das so geraten :(

Diese "dauernde Last" also die 1000 Euro sind jedoch begrenzt bis 2027.
Ja mir ist bewusst das ich das in meiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen kann. Jedoch macht mir der Bauernverband erst meine Steuer für 2023 und ich kann noch nicht genau sagen welche Auswirkungen das auf meine Steuer hat. (gehe auch ganz normal zur Arbeit als Angestellter)

An sich ist der Hof nicht mehr als Landwirtschaft (keine privilegierte Landwirtschaft) zu sehen. Es wird noch noch Forstwirtschaft betrieben mit sehr geringen Erträgen. Restliche Feld/Wiesenfläche wurde verpachtet. Des weiteren gibt es noch Einkünfte aus PV-Anlage, eben bis 2027. An sich sind das Erträge von ~20.000 Euro für mich pro Jahr und somit kann ich die 1000 EUR / pro Monat an meinen Vater(Eltern) an Taschengeld zahlen.

Ab 2024 ist mein Vater in Rente. Muss er dann auch 2024 soviel Steuern zahlen?

Danke für deine schnelle Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von brolly88):
Ab 2024 ist mein Vater in Rente. Muss er dann auch 2024 soviel Steuern zahlen?

Nein, natürlich nicht!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Taxofit
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Ihr könnt die Vorauszahlungen 2024 auch mit der entsprechenden Begründung herabsetzen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17071x hilfreich)

Eine Steuervorauszahlung in Höhe von 6.000€ pro Jahr bei einem Taschengeld von 12.000€ ist ungewöhnlich hoch. Da vermute ich weitere Dinge, die zu einer Vorauszahlung führen,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2478 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da vermute ich weitere Dinge, die zu einer Vorauszahlung führen,
Ich tippe auf ...
Zitat (von brolly88):
Des weiteren gibt es noch Einkünfte aus PV-Anlage,


Die einfachste Lösung ist immer, den Bescheid bis zum Schluss zu lesen! Dort wird nämlich genau aufgezeigt, welche Einkünfte in welche Höhe bei der Berechnung der ESt-VZ berücksichtigt wurden.

taxpert

-- Editiert von User am 2. Juli 2024 07:54

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ich tippe auf ...
Zitat (von brolly88):
Des weiteren gibt es noch Einkünfte aus PV-Anlage,

Scheint aber eine seeehr große Anlage zu sein, wenn die Eltern zusammenveranlagt werden und die Mütter keine Einkünfte hat.

Muss also noch etwas Anderes dahinterstecken...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2478 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Scheint aber eine seeehr große Anlage zu sein,
Zitat (von brolly88):
Erträge von ~20.000 Euro


Ganz grobe Berechnung ohne alle Abzüge:
Zitat (von brolly88):
wo er gearbeitet hat (~43.000 EUR)
= 4.250 € ESt (2024)

43.000 + 12.000 € + 20.000 € = 75.000 € = 13.400 € ESt (2024)

Die PV-Anlage gehört im Normalfall nicht zum Betrieb der L+F und ist daher ggf. auch nicht offiziell übertragen worden.

Zitat (von Cybert.):
Muss also noch etwas Anderes dahinterstecken...
Aber auch das kann natürlich richtig sein. Deshalb der Hinweis auf den Berechnungsteil des Bescheides!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen