Liebe Steuer-Community,
Soweit ich weiß ist es möglich u.a. die Fahrtkosten für die folgenden Fahrten mit dem individuellen Kilometer-Satz (tatsächliche Kosten) abzurechnen:
- Dienstreisen bzw. berufliche Auswärtstätigkeit
- Fahrten im Zusammenhang mit einem beruflichen Umzug
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
- Fahrten im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung (gilt dies z.B. bei einem Fernstudium oder berufsbegleitendem Studium?)
- Fahrten im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit
- Fahrten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten, z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb
Sollte dem so sein, gibt es ein Limit für den individuellen Kilometer-Satz? Wenn ich mir ein neues Auto für eine hohe Summe kaufe und die AfA in die tatsächlichen Kosten einrechne bin ich schnell bei einem Kilometer-Satz weit über der Pauschale von 0,30 €. Kann ich für oben genannte Fahrten dann problemlos diesen individuellen Kilometer-Satz ansetzen (sofern die tatsächlichen Kosten ausreichend belegt sind) ?
Und dahingehend auch meine letzte Frage: Macht das Finanzamt Probleme wenn ich mein Kfz im Jahr nur wenige Kilometer für private Fahrten nutze und der Großteil der Fahrten aus den oben genannten besteht?
Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße
Tatsächliche Fahrtkosten Kfz
22. März 2019
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Frage vom 22. März 2019 | 19:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatsächliche Fahrtkosten Kfz
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#1
Antwort vom 22. März 2019 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Sollte dem so sein, gibt es ein Limit für den individuellen Kilometer-Satz?
Ja, aber nicht als konkreten Betrag.
Zitat:Wenn ich mir ein neues Auto für eine hohe Summe kaufe und die AfA in die tatsächlichen Kosten einrechne bin ich schnell bei einem Kilometer-Satz weit über der Pauschale von 0,30 €.
Dass der tatsächliche Kilometersatz im Regelfall deutlich über der Pauschale liegt ist normal. Es kommt aber darauf an, was man unter "hoher Summe" versteht. Wenn es sich beim Neuwagen um einen Rolls Royce oder einen Ferrari handelt, dann gibt es durchaus Probleme.
Zitat:Macht das Finanzamt Probleme wenn ich mein Kfz im Jahr nur wenige Kilometer für private Fahrten nutze und der Großteil der Fahrten aus den oben genannten besteht?
Das Kfz gehört dann möglicherweise zum Betriebsvermögen (Nebentätigkeit, Gewerbe) mit entsprechenden Folgen. Es sollte in so einem Fall ein Fahrtenbuch geführt werden.
#2
Antwort vom 23. März 2019 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ja, aber nicht als konkreten Betrag.
In seinem Urteil vom 29.04.2012 (Az.: VIII R 20/12 ) hat der BFH in einem besonders krassen Fall die Kosten auf 2€/km gedeckelt.
Diese Grenze kann im Einzelfall aber auch höher oder niedriger liegen. Prüfungskriterium ist dabei, ob die hohen Kosten in erster Linie aufgrund von privaten Motiven entstanden sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG )
-- Editiert von hh am 23.03.2019 11:26
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