Tauschgeschäft seltener Oldtimer gegen Haus

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
amz634915-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tauschgeschäft seltener Oldtimer gegen Haus

Hallo,


Ich habe einen seltenen Oldtimer, den ich für gut 1,5 mio € verkaufen könnte.
Habe einen Interessenten, der eine Wohnung besitzt, die mir zusagt. Wenn wir nun tauschen, wie verhält es sich mit der Steuer.
Das was ich im Internet auf Anhieb gefunden habe, war mir nicht eindeutig genug.


Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat (von amz634915-4):
...wie verhält es sich mit der Steuer.
Eine bestimmte oder alle?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich muss man die Geschäfte trennen, es ist steuerlich kein Unterschied, ob man etwas verkauft und mit diesem Geld dann etwas anderes kauft, oder ob man direkt tauscht.

Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen:

Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher)
Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war)
Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz634915-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

grundsätzlich muss man die Geschäfte trennen, es ist steuerlich kein Unterschied, ob man etwas verkauft und mit diesem Geld dann etwas anderes kauft, oder ob man direkt tauscht.

Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen:

Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher)
Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war)
Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat)

Stefan



Mit der Wohnung muss ich nachfragen, ich habe mein Auto schon ewig.


Also alles was ich länger als 1 Jahr halte ist nicht einkommensteuerrechtlich über § 2 Abs. 1 EStG steuerbar?

Sprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei?

Man beachte, ich mache dies nicht gewerblich, es sind Einzelstücke.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von amz634915-4):
Also alles was ich länger als 1 Jahr halte ist nicht einkommensteuerrechtlich über § 2 Abs. 1 EStG steuerbar?


Es muss sich um Privatvermögen handeln und es gibt Ausnahmen wie z.B. Immobilien.
Ein Oldtimer im Privatvermögen kann jedoch nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Zitat (von amz634915-4):
Sprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo;

Zitat:
Mit der Wohnung muss ich nachfragen,
Die Steuer müsste dann aber der Verkäufer zahlen (ich hatte das nur erwähnt um es komplett zu machen).

Zitat:
Sprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei?
Natürlich.
Bei der Rolex könnte man sogar noch über das eine Jahr diskutieren. Für manche ist das ja eine ganz normale Uhr für den Alltag, und dann wäre es gar nicht steuerbar. Ebenso könnte es bei einem Oldtimer sein, je nach Einzelfall halt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Verkauf ist bei dir einkommensteuerfrei. Und für den Kauf der Immobilie muss Grunderwerbsteuer gezahlt werden, auch wenn gar nicht mit Geld bezahlt wird.

Übrigens sind mir solche Tauschgeschäfte immer etwas suspekt, gerade wenn es um viel Geld geht (auf dem Trödelmarkt das eine gegen das andere Tauschen kann man aber machen).
Meist ist es dabei so, dass eine Seite ein ziemlich schlechtes Geschäft macht. Und/oder später auch die Mängel gegeneinander aufgewogen werden, und sowas juristisch aufzuarbeiten ist dann eine Klage².
Aber es gibt sicher auch positive Beispiele.

Stefan

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