Teil des Grundstücks an Nachbar verkaufen?

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Taha25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil des Grundstücks an Nachbar verkaufen?

Hallo,

ich habe ein 3-Familienhaus mit einem großen Garten. Mein Nachbar würde gerne einen Stück von meinem Garten haben,um seine Einfahrt zu verbeitern. Ich habe da kein Problem mit. Es sind ca. 20m2. Nun die Frage: ist das möglich einen kleinen Teil zu verkaufen? Und wie sehen da die steuerlichen Aspekte aus? Muss ich da etwas versteuern? Ich habe das Haus seit vor einem Jahr gekauft.

Danksehr.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4886 Beiträge, 1175x hilfreich)

Das zäumt das Pferd zwar von hinten auf, aber:

Hätten Sie überhaupt einen Gewinn von mehr als 600 qm?

Grundsätzlich wäre der Verkauf des gesamten Hauses nicht steuerbar, wenn die ganze Zeit selbst bewohnt.
Hier bin ich mir nicht ganz sicher, weil das geteilte Grundstück unbebaut wäre.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hätten Sie überhaupt einen Gewinn von mehr als 600 qm?
Gemeint sind wohl eher 600 Euro (das ist die Freigrenze bei Spekulationsgewinnen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4886 Beiträge, 1175x hilfreich)

Natürlich!
Sorry!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47612 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das Teuerste an so einem Vorgehen sind übrigens die Vermessungskosten. Die können den eigentlichen Grundstückskaufpreis leicht übersteigen. Über die Höhe dieser Kosten sollte man sich daher rechtzeitig informieren.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das mit den Kosten war mir auch gerade eingefallen (Notar und Grundbuch kommen ja auch noch dazu, Grunderwerbsteuer vielleicht auch).

Vielleicht wäre es eine bessere Idee, das Grundstück nur zu verpachten, solange nichts darauf gebaut werden soll dürfte das imho viel unkomplizierter sein als ein Kauf/Verkauf.

Stefan

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4886 Beiträge, 1175x hilfreich)

Die Kosten trägt ja im Regelfall der Käufer, sie erhöhen aber nicht den ertragsteurlichen Veräußerungspreis.

Wenn Vermessung und Kaufpreis unter 2.500 Euro bleiben, fällt keine GrESt an.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

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