Teilweiser Erlass der Grunderwerbsteuer

8. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Friedegisel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweiser Erlass der Grunderwerbsteuer

Guten Tag,
meine Frau und ich haben das Haus meiner verstorbenen Großeltern erworben. Beide sind wir jeweils zur Hälfte Besitzer und im Grundbuch eingetragen. Die Grunderwerbsteuer wird somit hälftig auf uns aufgeteilt. Verkäufer waren vier Erben darunter meine Mutter. Meines Wissens ist bei Immobilienkäufen und geradliniger Verwandschaft keine Grunderwerbsteuer fällig. D.h. 1/8 der Steuerzahlung könnten wir zurück fordern. Ist dies korrekt?
Danke für die Info... :banana:


-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Meines Wissens ist bei Immobilienkäufen und geradliniger Verwandschaft keine Grunderwerbsteuer fällig.


Und bei einem Verkauf an Schwiegerkinder auch nicht.

quote:
D.h. 1/8 der Steuerzahlung könnten wir zurück fordern. Ist dies korrekt?


Es ist sogar 1/4. Das liest sich aber so, als ob Ihr schon bezahlt hättet. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kann man aber nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Friedegisel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Widerspruch ist ein Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist rausgegangen... :cheers:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen