Guten Tag,
meine Frau und ich haben das Haus meiner verstorbenen Großeltern erworben. Beide sind wir jeweils zur Hälfte Besitzer und im Grundbuch eingetragen. Die Grunderwerbsteuer wird somit hälftig auf uns aufgeteilt. Verkäufer waren vier Erben darunter meine Mutter. Meines Wissens ist bei Immobilienkäufen und geradliniger Verwandschaft keine Grunderwerbsteuer fällig. D.h. 1/8 der Steuerzahlung könnten wir zurück fordern. Ist dies korrekt?
Danke für die Info...
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Teilweiser Erlass der Grunderwerbsteuer
8. Oktober 2013
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Frage vom 8. Oktober 2013 | 16:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweiser Erlass der Grunderwerbsteuer
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2013 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
quote:
Meines Wissens ist bei Immobilienkäufen und geradliniger Verwandschaft keine Grunderwerbsteuer fällig.
Und bei einem Verkauf an Schwiegerkinder auch nicht.
quote:
D.h. 1/8 der Steuerzahlung könnten wir zurück fordern. Ist dies korrekt?
Es ist sogar 1/4. Das liest sich aber so, als ob Ihr schon bezahlt hättet. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kann man aber nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
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#2
Antwort vom 14. Oktober 2013 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Widerspruch ist ein Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist rausgegangen...
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