Teilzeit in Elternzeit - welche Steuerklasse?

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
CrisJsh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit in Elternzeit - welche Steuerklasse?

Hallo,
ich habe vor während meiner Elternzeit wieder in Teilzeit zu arbeiten..
bisher hat mein Mann Steuerklasse III und ich V..

Er verdient 2500,00 brutto
und ich dann 753,00 brutto..

Haben wir mit einer Steuernachzahlung zu rechnen?
Oder wäre für beide Klasse IV sinnvoller (im Monat zwar weniger Netto, dafür keine Nachzahlungen?)

Lieben Dank im voraus

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"CrisJsh"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

In Steuerklasse III/V zahlt Ihr dann 136,16€ + 101,41€ = 237,57€ monatlich
In Steuerklasse IV/IV zahlt Ihr dann 405,00€ + 0,00€ = 405,00€ monatlich

Wenn keine Werbungskosten usw. oberhalb der Pauschbeträge anfallen, dann müsst Ihr gemeinsam eigentlich 323€ Einkommensteuer monatlich zahlen.

Bei III/V müsst Ihr also mit einer monatlichen Nachzahlung von ca. 85€ rechnen und bei IV/IV mit einer monatlichen Erstattung in Höhe von ca. 82€. Die Steuerklasse IV/IV führt also zu einem zinslosen Kredit an das Finanzamt, während man bei der Steuerklasse III/V entsprechende Rücklagen bilden sollte.

Folgende Überlegung sollte man dabei aber auch noch anstellen. Ein Bruttogehalt von 753€ in Steuerklasse V entspricht einem Nettogehalt in Höhe von etwa 490€. Wenn man die Nachzahlung bei der Steuer noch abzieht, kommt man auf einen effektives zusätzliches Nettoeinkommen in Höhe von 405€ gegenüber dem Zustand, bei dem die Frau nicht arbeitet.

Wenn die Frau also einen 400€-Job machen würde, dann ändert sich am gemeinsamen verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen fast nichts gegenüber dem angestrebten Teilzeitjob. Wahrscheinlich muss die Frau aber viel weniger dafür arbeiten.

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