Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Ballmaschine zu besorgen.
Rein als Privatperson für Hobbyzwecke.
Kostenpunkt so um die 1500€.
Nun ist es ja so, dass man so ein Gerät nicht rund um die Uhr benötigt, bzw. nutzt.
Deshalb habe ich mir überlegt, wie es denn wäre, wenn ich sie tageweise zur Vermietung anbieten würde.
Zumindest so lange, bis ich vielleicht ungefähr die Hälfte der Anschaffungskosten wieder drin habe. Es soll also kein dauerhaftes Geschäftsmodell werden
Weiß jemand, wie es in so einem Fall steuerlich aussieht?
Ich vermute, dass man die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben muss, wenn man ganz korrekt sein will.
Würde man dann eventuell vom Finanzamt automatisch als Gewerbetreibender eingestuft werden?
Vielen Dank schon mal
Tennis-Ballmaschine privat vermieten
21. Februar 2026
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Frage vom 21. Februar 2026 | 01:12
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 8x hilfreich)
Tennis-Ballmaschine privat vermieten
#1
Antwort vom 21. Februar 2026 | 11:09
Von
Status: Junior-Partner (5422 Beiträge, 1286x hilfreich)
Zitat :Würde man dann eventuell vom Finanzamt automatisch als Gewerbetreibender eingestuft werden?
Nein.
Es sind sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG, die stpfl. sind, wenn sie mind. 256 EUR im Jahr betragen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2026 | 14:21
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke
mal weitergesponnen:
durch die Vermietung würde ja das zu versteuernde Bruttoeinkommen steigen.
Zur Generierung dieser "sonstigen Einkünfte" muss das Gerät natürlich erst mal gekauft werden, um es vermieten zu können.
Könnte man denn die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?
-- Editiert von User am 21. Februar 2026 14:22
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#3
Antwort vom 21. Februar 2026 | 15:04
Von
Status: Junior-Partner (5422 Beiträge, 1286x hilfreich)
Zitat :Könnte man denn die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?
Ja, im Rahmen der Abschreibung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
#4
Antwort vom 21. Februar 2026 | 16:28
Von
Status: Heiliger (20441 Beiträge, 7386x hilfreich)
Zitat :Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?
Glaube ich nicht, weil privat. Selbst bei Vermietung bleibt es doch Liebhabersache (oder wie das FA das nennen mag, jedenfalls geringfügig).
#5
Antwort vom 21. Februar 2026 | 16:41
Von
Status: Junior-Partner (5422 Beiträge, 1286x hilfreich)
Zitat :Glaube ich nicht, weil privat. Selbst bei Vermietung bleibt es doch Liebhabersache (oder wie das FA das nennen mag, jedenfalls geringfügig).
Liebhaberei ist es nur, wenn auf Dauer Verluste erzielt werden, es mithin an einer Einkunftserzielungsabsicht fehlt.
#6
Antwort vom 21. Februar 2026 | 18:42
Von
Status: Student (2741 Beiträge, 765x hilfreich)
„Liebhaberei" gibt es bei den sonstigen Einkünften nicht! Dafür gibt es die Sätze 3 und 4 beim §22 Nr.3 EStG.
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