Tennis-Ballmaschine privat vermieten

21. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)
Tennis-Ballmaschine privat vermieten

Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Ballmaschine zu besorgen.
Rein als Privatperson für Hobbyzwecke.
Kostenpunkt so um die 1500€.
Nun ist es ja so, dass man so ein Gerät nicht rund um die Uhr benötigt, bzw. nutzt.
Deshalb habe ich mir überlegt, wie es denn wäre, wenn ich sie tageweise zur Vermietung anbieten würde.
Zumindest so lange, bis ich vielleicht ungefähr die Hälfte der Anschaffungskosten wieder drin habe. Es soll also kein dauerhaftes Geschäftsmodell werden

Weiß jemand, wie es in so einem Fall steuerlich aussieht?
Ich vermute, dass man die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben muss, wenn man ganz korrekt sein will.
Würde man dann eventuell vom Finanzamt automatisch als Gewerbetreibender eingestuft werden?

Vielen Dank schon mal




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

Zitat (von freifacht):
Würde man dann eventuell vom Finanzamt automatisch als Gewerbetreibender eingestuft werden?

Nein.
Es sind sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG, die stpfl. sind, wenn sie mind. 256 EUR im Jahr betragen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke :smile:
mal weitergesponnen:
durch die Vermietung würde ja das zu versteuernde Bruttoeinkommen steigen.
Zur Generierung dieser "sonstigen Einkünfte" muss das Gerät natürlich erst mal gekauft werden, um es vermieten zu können.
Könnte man denn die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?

-- Editiert von User am 21. Februar 2026 14:22

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

Zitat (von freifacht):
Könnte man denn die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?

Ja, im Rahmen der Abschreibung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von freifacht):
Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?

Glaube ich nicht, weil privat. Selbst bei Vermietung bleibt es doch Liebhabersache (oder wie das FA das nennen mag, jedenfalls geringfügig).

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Glaube ich nicht, weil privat. Selbst bei Vermietung bleibt es doch Liebhabersache (oder wie das FA das nennen mag, jedenfalls geringfügig).

Liebhaberei ist es nur, wenn auf Dauer Verluste erzielt werden, es mithin an einer Einkunftserzielungsabsicht fehlt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2741 Beiträge, 765x hilfreich)

„Liebhaberei" gibt es bei den sonstigen Einkünften nicht! Dafür gibt es die Sätze 3 und 4 beim §22 Nr.3 EStG.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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