Da meine Frau und ich nichtdeutscher sind, könnten wir beide keine Erbvertrag beim Notar in Deutschland abschließen. Wir müssten also 2 Testamente machen was nicht grade günstig war.
Kann man den Notarkosten steuerlich absetzen? Wir sind beide in selbständig.
Testament steuerlich absetzbar
12. Juli 2009
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Frage vom 12. Juli 2009 | 17:56
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 79x hilfreich)
Testament steuerlich absetzbar
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#1
Antwort vom 12. Juli 2009 | 20:41
Von
Status: Schlichter (7866 Beiträge, 4453x hilfreich)
#Da meine Frau und ich nichtdeutscher sind, könnten wir beide keine Erbvertrag beim Notar in Deutschland abschließen.#
Das ist Quatsch! Wenn ihr verheiratet seid, ist das möglich.
Die Notarkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
-- Editiert am 12.07.2009 20:41
#2
Antwort vom 13. Juli 2009 | 08:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46647 Beiträge, 16541x hilfreich)
Das deutsche Erbrecht gilt nur für deutsche Staatsangehörige.
Daher kann die Aussage des Notars durchaus korrekt sein, wenn das Erbrecht des Heimatlandes die Möglichkeit eines gemeinsamen Testamentes oder eines Erbvertrages nicht vorsieht.
Steuerlich absetzbar sind die Notarkosten aber dennoch nicht.
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#3
Antwort vom 13. Juli 2009 | 19:55
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 79x hilfreich)
quote:
wenn das Erbrecht des Heimatlandes die Möglichkeit eines gemeinsamen Testamentes oder eines Erbvertrages nicht vorsieht.
Genau! Dazu noch kann ein notariell beurkundeter Erbvertrag in Deutschland, nichtig sein in Argentina, und das genau wollte der Notar verhindern.
Bei Testamente sieht die Sache anders aus, wir könnten auswählen nach welche Erbrecht wir verebt werden, was ich ehrlich gesagt Zweifel darauf habe.(?) So beginnen die Testamnte:
"Letzten Willen
wie folgt:
I.
Vormerkung
ich wurde vom dem amtierende Notar über die Grundlage des deutschen Erbrechtes belehrt und wähle für die Erbfolge meines gesamten im Land belegenen Vermögen sowie meinem gesamten sonstigen Vermögen das deutsche Recht.
Der amtierende Notar hat mich darauf hingewiesen, dass er ausländisches Recht und das ausgeschaltete fremde Erbrecht nicht kennt, er über dessen Inhalt nicht belehrt und auch insoweit keine Beratung vorgenommen hat."
quote:
Steuerlich absetzbar sind die Notarkosten aber dennoch nicht.
Immer? Können z.B. die Notargebühren bei gewerblichen Immobilienkaufverträgen nicht abgesetzt werden?
Vielen Dank!
#4
Antwort vom 13. Juli 2009 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (46647 Beiträge, 16541x hilfreich)
Die Aussage hat sich nur auf Notarkosten im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten bezogen.
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