Theater der Gemeinde welches steuerbefreit nach § 4 Nr. 20 UStG ist

2. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
theo67
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Theater der Gemeinde welches steuerbefreit nach § 4 Nr. 20 UStG ist

Guten Tag,

das Theater gehört der Stadt und erhebt auf die Eintrittsgelder oder das Garderobenentgelt keine Umsatzsteuer da steuerbefreit. Wie sieht es aus, wenn das Theater Kostüme an ein anderes Theater verleiht? Ist diese Leistung auch nach § 4 Nr. 20 steuerfrei?

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nein, es sind nur die eigentlichen Theaterleistungen und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen (Aufbewahrung der Garderobe, der Verkauf von Programmen und die Vermietung von Operngläsern) befreit. Die Abgabe von Speisen und Getränken in Zusammenhang mit einer Vorstellung ist nicht befreit. Gleiches muss dann auch für den Kostümverleih gelten, da es schon am Zusammenhang mit einer befreiten Theatervorstellung mangelt und zudem ein Wettbewerb mit anderen steuerpflichtigen Verleihern besteht.

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