Tilgungsnachlass

10. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
etze123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsnachlass

Im sozialen Mietwohnungsbau werden (z. B. von der NRW Bank) Tilgungsnachlässe für eingeräumte Darlehen gewährt.
Wie sind solche Tilgungsnachlässe bei Privatinvestoren steuerlich zu bewerten? Sind die Tilgungsnachlässe im Jahr der Gewährung des Darlehens vollständig als Einnahmen anzusetzen oder können sie entsprechend der eingegangenen Belegungsbindung und Mietpreisbindung pro Jahr als Einnahme angesetzt werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48842 Beiträge, 17201x hilfreich)

Zitat (von etze123):
Sind die Tilgungsnachlässe im Jahr der Gewährung des Darlehens vollständig als Einnahmen anzusetzen

Ja

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2167 Beiträge, 1230x hilfreich)

Die Einnahme ist ggf. verteilungsfähig (R21.5 Abs. 2 EStH; § 11 Abs. 1 S. 3 EStG).

-- Editiert von User am 11. September 2024 11:14

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#3
 Von 
etze123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Die Einnahme ist ggf. verteilungsfähig (R21.5 Abs. 2 EStH; § 11 Abs. 1 S. 3 EStG


Sind wir uns einig, daß Privatinvestoren Tilgunugsnachlaesse auf die Jahre der eingegangenen Bindungsdauer als Einnahme verteilen können, wenn die Bindungsdauer z. B. 25 - 30 Jahre (in jedem Falle mehr als 5 Jahre) beträgt?

In der Anleitung zur Anlage V (Entwurf vom 17.05.2024) heißt es: " Zuschüsse die Sie als Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis erhalten haben (z. B. Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz), können Sie auf die Jahre des Bindungszeitraumes verteilen".

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2167 Beiträge, 1230x hilfreich)

Zitat (von etze123):
In der Anleitung zur Anlage V (Entwurf vom 17.05.2024) heißt es: " Zuschüsse die Sie als Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis erhalten haben (z. B. Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz), können Sie auf die Jahre des Bindungszeitraumes verteilen".
Genau dies ergibt sich aus dem Gesetz und der Richtlinie.

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