Tipp Schenkungssteuer bei Geschwistern

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614146-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tipp Schenkungssteuer bei Geschwistern

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Mein Bruder und ich haben ein 4200 m2 Grundstück mit Haus geerbt.

Laut Grundbesitzstelle liegt der Wert je m2 bei dieser Größe bei 90 Euro/m2.

Ich möchte aber nur 1000m2 haben und den Rest meinem Bruder überlassen. Ein 1000m2 Grundstück läge aber bei 130 Euro/m2, weil die Grundbesitzstelle hier den Wert höher ansetzt. Gleichzeitig läge der Wert des restlichen Grundstück für meinen Bruder, also 3200m2, dann bei 98 Euro/m2.

Wie können wir erreichen, dass mein Bruder möglichst Schenkungssteuer spart.

Danke euch!

-- Editiert von User am 08.08.2022 13:16

-- Editiert von Moderator topic am 08.08.2022 18:24

-- Thema wurde verschoben am 08.08.2022 18:24

-- Editiert von Moderator topic am 08.08.2022 18:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27242 Beiträge, 5042x hilfreich)

Geerbt habt ihr doch schon. Du möchtest also Steuerspartipps. :forum:

Zitat (von go614146-33):
Wie können wir erreichen, dass mein Bruder möglichst Schenkungssteuer spart.

Dein Bruder hat doch geerbt. Warum sollte er Schenkungssteuer zahlen?

Wie ist denn der Verkehrswert für das Hausgrundstück ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go614146-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Bruder hat doch geerbt. Warum sollte er Schenkungssteuer zahlen?

Ja, geerbt haben wir schon. Ich vermute nur, dass das Finanzamt das als Schenkung wertet, wenn ich nur den kleineren Teil des Grundstücks erhalte und ihm freiwillig des wertigeren Teil überlasse. Bedeutet: Durch die Erbengemeinschaft, die ich mit meinem Bruder habe, entsteht durch die Erbauseinandersetzung mit ungleichen Teilen plötzlich eine Schenkung.

Es geht also eher um die steuerliche Bewertung. Falls es das falsche Forum ist, dann bitte schließen.

Zum Verkehrswert: Liegt mir nicht vor, sondern nur die Bewertung von der Grundbesitzstelle des Finanzamt. Dieser Wert ist dann auch steuerlich relevant.


-- Editiert von User am 08.08.2022 13:58

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum sollte er Schenkungssteuer zahlen?

Das könnte man wissen, wenn man sich mal mit dem Sachverhalt beschäftigt hätte.
Aber Dein Problem mit dem lesen und verstehen ist ja schon ein altbekanntes ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27242 Beiträge, 5042x hilfreich)

(editiert)

Zitat (von go614146-33):
Es geht also eher um die steuerliche Bewertung.
Dann wird die Moderation deine Frage vielleicht doch ins Unterforum *Steuerrecht* verschieben?



-- Editiert von Moderator am 08.08.2022 18:24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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