Transaktionen für Minderjährige als Erziehungsberechtigter und Ehegatte (was gilt ev. als Schenkung)

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)
Transaktionen für Minderjährige als Erziehungsberechtigter und Ehegatte (was gilt ev. als Schenkung)

Hallo zusammen,
man möchte für die Kleinen vorsorgen, doch ein Girokonto ist schlecht zu eröffnen. Die Bank schlägt deshalb vor, dass man das Girokonto der Eltern hinterlegt. Jetzt nutzt man die Freibeträge des Kindes und überweist bspw. 100T€ an das Kind und könnte dies als Schenkung sehen, was für später im Grunde auch so gewollt ist, wenn das Kind studiert oder sonst abgesichert werden muss. Für eine Überweisung zu einer Bank muss jedoch der Betrag dann jedoch über das Konto der Eltern gebucht werden, da die Banken nur ein Girokonto zulassen, was man unter 8J. nicht eröffnen kann.

Kann das Finanzamt die laufenden Transfers immer als neue Schenkung ansehen und ggf. dann Schenkungssteuer verlangen. Das Kind hat ja eine eigene Steuernummer und Freibeträge von 801Eur p.a. und wäre ja auch sonst bis ca. 8T€ steuerbegünstigt. Wie kann man dies möglichst sicher gestalten ohne in die Schenkung zu fallen. Bei Depotüberträgen erfolgt ja eine Meldung an das FA, aber wie verhält es sich bei Überweisungen höherer Beträge ggf. im Rahmen einer Kontoprüfung? Genau das selbe wäre der Fall, wenn man der Ehefrau Geld hin und her überweist oder gilt das Kind bis zum Alter von 16J. als Sonderfall?

Die Banken halten sich da sehr bedeckt.Vielen Dank für entsprechende Tipps zur Handhabung.

-- Editiert von Steuerzahler123 am 08.11.2019 11:53

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Du scheinst hier einiges durcheinanderzuwerfen. Oder ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Schenkungen an Kinder sind bis 400.000 Euro steuerfrei. Und zwar von jedem Elternteil. Und das alle 10 Jahre.

Der Freibetrag von 801 Euro gilt für Kapitalerträge und die aktuell 9168 Euro sind der steuerliche Grundfreibetrag für Einkünfte kommen also bei Überweisungen an Kinder nicht zum Tragen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für eine Überweisung zu einer Bank muss jedoch der Betrag dann jedoch über das Konto der Eltern gebucht werden, da die Banken nur ein Girokonto zulassen, was man unter 8J. nicht eröffnen kann.
Das kann ich nicht nachvollziehen, wieso braucht es ein Girokonto?
Ich verwende bei Minderjährigen immer ein klassisches Sparbuch als Wertpapier-Verrechnungskonto.

Wenn Zahlungen wie Zinsen oder Dividenden auf das Konto der Eltern fließen könnte das zu einem Problem werden. Und zwar würde dann vielleicht die Erträge wieder den Eltern zugeschrieben.

Zitat:
Die Banken halten sich da sehr bedeckt.
Im Gegenteil, die meisten Banken bieten sogar extra Konten und auch Depots für Kinder, oft sogar zu günstigeren Konditionen; das ist schließlich das Geschäft der Zukunft.
Wenn deine Bank das nicht macht such' dir eine andere.

Zitat:
Bei Depotüberträgen erfolgt ja eine Meldung an das FA, aber wie verhält es sich bei Überweisungen höherer Beträge ggf. im Rahmen einer Kontoprüfung?
Bei Überweisungen erfolgt auch eine Meldung an das Finanzamt. Erstens muss die Schenkung angezeigt werden (sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten), und zweitens dürfte bei einem Betrag von 100T auch die Bank tätig werden (Geldwäschegesetz).

Zitat:
... oder gilt das Kind bis zum Alter von 16J. als Sonderfall?
Es gib da keine Besonderheiten für Kinder.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 08.11.2019 12:53

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#3
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Stefan,
wie nutzt du denn das Sparbuch als Referenzkonto? Kann man von dort auch Gelder auf jedes x-beliebige Konto online überweisen?

Bspw. muss ich für den Kleinen das Festgeld zu einer anderen Bank anweisen. Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich das Festgeldkontonummer als Referenzkonto statt meins angeben habe, wo mein Sohn auch selber Inhaber ist, um eine Überweisung über mein Konto zu verhindern. Werden denn Beträge zwischen eigenen Konten auch über 15T€ (meine da ist die Grenze) gemeldet und was macht denn das Finanzamt mit der Meldung? Wie und wann prüft denn das Finanzamt ob es sich bei den Überweisungen als Schenkung o.ä. handelt?

-- Editiert von Steuerzahler123 am 08.11.2019 15:38

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wie nutzt du denn das Sparbuch als Referenzkonto?
Ich kenne das beispielsweise von der Sparkasse, auf das Sparbuch fließen dann sämtliche Erträge (Zinsen, Dividenden, und auch Verkaufserlöse). Und kaufen geht auch, muss aber glaube ich ein Sachbearbeiter machen.
Ein solches Sparbuch kann man sogar in der Steuererklärung angeben, damit auch die Steuererstattung an die richtige Person geht.

Zitat:
Kann man von dort auch Gelder auf jedes x-beliebige Konto online überweisen?
Nein, auf andere Konten - außer auf ein angegebenes Referenzkonto - kann man nicht überweisen (sonst wäre es ja ein Girokonto).

Zitat:
Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich das Festgeldkontonummer als Referenzkonto statt meins angeben habe, wo mein Sohn auch selber Inhaber ist, um eine Überweisung über mein Konto zu verhindern.
Für die Erträge (darum ging es mir) erscheint mir das bedeutend sauberer. Der Sinn der ganzen Sache ist ja wohl, dass das Kind die Steuern zahlen soll (bzw. gerade nicht - wegen Freibetrag), und da sollte man jeglichen Verdacht, dass das Geld eigentlich doch noch den Eltern gehört, bereits von vorn herein ausschließen.

Wobei mir ein Festgeldkonto zu unflexibel wäre, ich würde ein Tagesgeldkonto nehmen.

Zitat:
Werden denn Beträge zwischen eigenen Konten auch über 15T€ (meine da ist die Grenze) gemeldet und was macht denn das Finanzamt mit der Meldung?
Erstmal, so genau weiß man das alles nicht, niemand möchte das offen legen und damit Tipps zur Umgehung geben (das ist ja alles elektronisch, kann also leicht überlistet werden wenn man weiß wie). Die Banken haben da auch durchaus einen Ermessensspielraum (sie müssen ein Kontrollmanagement vorhalten und einen Verdacht melden - aber was ein Verdacht ist ist nicht präzise formuliert).
Ich halte sogar Meldungen bei 2 eigenen Konten - also identischer Kontoinhaber - für möglich.

Die Grenze von 15.000 Euro kenne ich aber nur von Barzahlungen - wobei sich sogar darunter ein Verdacht ergeben kann (etwa die ominöse 14.900 Euro Bareinzahlung, oder Wiederholungen in kurzem Zeitraum, oder einfach zu der Person unpassende Einzahlungen).

Zitat:
Wie und wann prüft denn das Finanzamt ob es sich bei den Überweisungen als Schenkung o.ä. handelt?
Das Finanzamt wird die Meldung sicher archivieren, und wenn dann mal ein Stapel zusammengekommen ist (oder ein gewisser Betrag) kommt vielleicht eine Nachfrage (worum handelt es sich bei den Zahlungen, falls Schenkungen wann/wo angezeigt, was ist mit den Erträgen u.s.w.).
Und im Todesfall wird dann auch nochmal genauer geschaut (10 Jahre zurück).

Das Finanzamt kennt die Freibeträge bei Schenkungen aber auch nur zu genau, daher wird es bei Transfers innerhalb von Familien imho in der Regel nur eine Mahnungen geben die Anzeige von Schenkungen nicht zu vergessen. Außer man ist Millionär, dann reichen die Freibeträge ja nicht mehr aus.

Stefan

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#5
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

....und das ist genau der Punkt. Ich habe für meinen Sohn bei ING ein Extrakonto und ein Depot. Die Dividenen usw. laufen also sauber auf das Extrakonto und man kann die Wertentwicklung gut verfolgen. Jetzt ist der Sonderzinssatz bei ING abgelaufen und das Festgeld soll zur einer anderen Bank. Die ING bleibt bestehen wegen dem Depot. Da ein Girokonto als Referenzkonto hinterlegt werden muss (Girokto., da es ja auch bei ev. Sparplänen usw. zu Einzügen kommen kann) geht dies nur über die Erziehungsberechtigten. Und da kommen wir genau zur Frage:

In Summe hat das Kind immer nur einen Betrag von 100T€, aber 10Jahre sind lang, wenn man "Kurzfristanlagen" bis 1J. macht sind beim hin- und her überweisen über das Girokonto der Eltern ruck zuck die von Garfield genannten Freibeträge überschritten hat, sofern das Fianzamt auf die Idee kommt, dass dies Hin- und Herrschenkungen sind. Dies ist auch bei Überweisungen zwischen den Ehegatten nicht unkritisch. Aber wie soll man dies umgehen, wenn ein Kind erst ab 8J. ein Girokonto eröffnen kann?


(P.S.: mit den 15T€ hast du recht, hatte ich verwechselt....)

-- Editiert von Steuerzahler123 am 08.11.2019 19:47

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

also wenn ich das machen müsste weil ich gar keine andere Lösung finde, dann würde ich alles sauber dokumentieren, Gelder direkt und natürlich vollständig weiterleiten.
Kannst du bei der Überweisung einen Betreff angeben? Wenn ja dann würde ich schon darin klarstellen, dass es zu Konto XY weitergeleitet werden soll.

EDIT: Und wichtig, die nur weitergeleiteten Zahlungen nicht als Schenkung anzeigen.

Wahrscheinlich wird noch jemand hier sagen, dass eine Kontonutzung für Dritte gar nicht zulässig ist, ich sehe das im Bezug auf Familienangehörige aber etwas anders (und könnte das auch begründen).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 08.11.2019 20:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

So habe ich das bis jetzt auch immer gemacht, aber grundsätzlich versuche ich es wenn möglich zu vermieden. Ich habe dann im Betreff "Kurzkredit" oder mit "Weiterleitung" geholfen. Aber ist dass so alles richtig/steuersicher?

Der Artikel ff. ist zwar ganz nett, beantwortet die Frage aber auch nicht obwohl hier von Beträgen >100T€ gesprochen wird frage ich mioch wie dies abgewickelt wird, denn Fakt ist, dass es für die Kleinen kein Girokonto gibt:

https://www.kritische-anleger.de/geldanlage-fuer-kinder-als-steuersparmodell/


-- Editiert von Steuerzahler123 am 08.11.2019 23:26

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