Trennungsgeld, BRKG und Steuererklärung

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Trennungsgeld, BRKG und Steuererklärung

Hallo, ihr Profis,
ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich bin Beamter und war 2011 für 5 Monate abgeordnet. Ich habe für den ersten Monat zwar noch jede Menge Trennungsgeld bekommen, die restlichen Monate war der Betrag aber auf ca. 240,- begrenzt - weil man sich wohl ne Wohnung am neuen Dienstort hätte nehmen müssen^^. Hab ich aber nicht, bin natürlich gependelt. Ich war die meisten Tage mehr als 10 Stunden von zu Hause weg, die Entfernung betrug 51 km. Während der 5 Monate war aber die abgeordnete Arbeitsstelle mein regulärer Arbeitsplatz. Und nun die Frage:

Wo gebe ich die Zahlungen meines Dienstherrn (Trennungsgeld) in der Steuererklärung an und was kann ich an zusätzlichen Ausgaben neben den Fahrten zur Arbeitsstätte noch geltend machen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Trennungsgelder sind nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Allerdings müssen bei einer vorübergehenden Abordnung die entstehenden Werbungskosten um das Trennungsgeld gekürzt werden.

Eine vorübergehende Abordnung begründet übrigens keine regelmäßige Arbeitsstätte am anderen Arbeitsort (R 9.4 Abs. 3 LStR 2011). Die Fahrten zur anderen Arbeisstätte gelten daher als Dienstreisen und können entsprechend als Werbungskosten abgerechnet werden.

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" "

-- Editiert hh am 06.01.2012 13:32

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Wo gebe ich die Zahlungen meines Dienstherrn (Trennungsgeld) in der Steuererklärung an und was kann ich an zusätzlichen Ausgaben neben den Fahrten zur Arbeitsstätte noch geltend machen?


Ich empfehle für so etwas immer eine anlage zu erstellen, dort die Kosten aufzugliedern, eine Summe zu bilden und anschließend die steuerfreien Erstattungen abzuziehen. Das Ergebnis ist dann bei Dienstreisen einzutragen.

Zusätzlich zu den 30 cent pro gefahrenem Kilometer uf Dienstreisen (bei Benutzung des privaten PKWs) können auch Mehraufwendungen für Verpflegung innerhalb der ersten 3 Monate geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

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