Guten Abend,
Schonmal vielmals Danke für ihre Bemühungen und Anregungen….
Ich würde mich über eine lediglich grobe Einschätzung der fiktiven Sachlage schon sehr freuen.
Mal angenommen Peter ist Handwerker und hat einen Trockenbau-Betrieb seit 2019 und macht in seinem EInzelunternehmen dieses Jahr 1,1 mio Umsatz und 330.000 € Gewinn Vor-Steuern.
Er ist ledig und käme mit einem Brutto-Gehalt monatlich 3.500 € sehr gut über die Runden.
Er möchte soviel Gewinn wie möglich jedes Jahr in den Jahren 2024-2028 im Gewerblichen Immobilien-Handel wieder investieren, sprich Wohnungen und Häuser zu kaufen, renovieren und weiterverkaufen.
Er erwartet Umsätze / Gewinne Vor-Steuern
2024 Trockenbau: 1,1 mio / 330tausend
2025 Trockenbau: 1,1 mio / 330tsnd
2025 Immo-Handel: 600t / 60t
2026 Trockenbau: 1,1 mio / 330t
2026 Immo-Handel: 1,6mio / 200t
2027 Trockenbau: 1,1 mio / 330t
2027 Immo-Handel: 1,6mio / 200t
2028 Liquidation
Er wird noch dieses Jahr eine GmbH gründen.
Er wird 2028 in jedem Fall nach Spanien auswandern um dort Gewerblichen Immobilien-Handel zu betreiben und würde gerne dann soviel Gewinn/Geld wie möglich dort in den Immobilien-Handel investieren. ( spricht Spanisch, Spanische Lebensgefährtin ) Er möchte ab 2028 keinen Gewerbebetrieb in Deutschland besitzen, auch keine Immobilien, wobei Immobilien zumindest, wenn steuerlich erforderlich, auch möglich wären.
FRAGE:
KANN MAN IN EINER GMBH GLEICHZEITIG EINEN TROCKENBAU-BETRIEB UND EINEN GEWERBLICHEN IMMOBILIEN-HANDEL BETREIBEN ?
Gibt es Probleme wenn aus dem Jahres-Gewinn so hohe Rücklagen und über mehrere Jahre hinweg gebildet werden ?
Und wenn man zwei GmbH’s benötigt, wie kann man den Gewinn von der Trockenbau-GmbH in die ImmobilienHandel-Gmbh transferrieren ?
Als Zusatz können Sie gerne ihre Gedanken bezüglich Wegzug, Steuer und Holding-Struktur einbringen.
Ich freue mich vielmals über Gedanken jeglicher Art. Gruß Anton.
-- Editiert von User am 13. März 2024 11:35
Trockenbau und Gewerblicher Immobilien-Handel in einer GmbH
13. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2024 | 11:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trockenbau und Gewerblicher Immobilien-Handel in einer GmbH
#1
Antwort vom 13. März 2024 | 14:22
Von
Status: Schüler (276 Beiträge, 50x hilfreich)
Kein Grund zu schreien. Aber, Ja. Das regelt § 1 GmbHG: Eine Gesellschaft kann jeden beliebigen Zweck verfolgen. Sowohl ein produzierendes Gewerbe (Handwerk) wie auch eine Investierendes Gewerbe (Immo) kann eine einzige GmbH ausführen.Zitat :KANN MAN IN EINER GMBH GLEICHZEITIG EINEN TROCKENBAU-BETRIEB UND EINEN GEWERBLICHEN IMMOBILIEN-HANDEL BETREIBEN ?
Hast du lediglich zwei GmbHs, so fallen mir zwei Wege ein: Handwerk-GmbH schüttet Gewinn an den Gesellschafter aus, Gesellschafter kann die Summe in Form einer Kapitalrücklage in Immo-GmbH einzahlen oder als Gesellschafterdarlehen an die Immo-Gmbh gewähren.Zitat :Und wenn man zwei GmbH’s benötigt, wie kann man den Gewinn von der Trockenbau-GmbH in die ImmobilienHandel-Gmbh transferrieren ?
Gehen wir das mal durch. Vereinfacht.
Auf die 330 T€ sind innerhalb der Handwerk-GmbH Gewerbe-(<15%) u. Körperschaftsteuer+Soli (15,825%) zu zahlen (-30,83% also -102T€)
Auf den Gewinn von 228 T€ ist grundsätzlich die Abgeltungssteuer § 43 Abs. 5 EStG (pauschal 25%) zu entrichten (also -57T€)
Sodass 330-102-57= 171 T€ in die Immo-GmbH über die oben genannte Wege eingezahlt werden kann.
Vernünftiger halte ich eine Holdingkonstruktion:
Anton gründet als alleiniger Gesellschafter die H-GmbH.
H-GmbH verfügt über jeweils eine 100%ige Beteiligung an die Handwerk-GmbH sowie Immo-GmbH.
Die H-GmbH schließt ein Gewinnabführungsvertrag mit den obigen GmbHs.
Die Handwerk-GmbH schüttet die 228T€ an die H-GmbH aus. Aufgrund des § 8b Abs. 1 KStG iVm. Abs. 5 KStG sind 95% der Ausschüttung von der Steuer befreit. Der zu besteuernde Teil von 5% wird mit 30% besteuert. 30%*5% = 1,5% Gesamtsteuerlast (= 3,4T€).
Folglich stehen der H-GmbH 228-3,4=224,6T zur Verfügung, die sie in die Immo-GmbH auf welchem Weg auch immer, übertragen kann.
Die Besteuerung von Immo-GmbH zu H-GmbH ist identisch. Heißt, sobald Anton 2028 liquidieren möchte, werden die Gewinne der Immo-GmbH abzgl. 1,5% Steuer an die H-GmbH übertragen. Und H-GmbH schüttet diesen abzgl. 25% Abgeltungssteuer an Anton aus.
Um Korrektur/Fehler-Hinweis wird explizit gebeten.
#2
Antwort vom 13. März 2024 | 17:00
Von
Status: Unbeschreiblich (49760 Beiträge, 17456x hilfreich)
Warum sollte man eine zweite GmbH gründen, wenn es auch mit einer geht?
Zitat :Gibt es Probleme wenn aus dem Jahres-Gewinn so hohe Rücklagen und über mehrere Jahre hinweg gebildet werden ?
Nein, aber spätestens bei der Liquidation der GmbH müssen die Rücklagen dann versteuert werden.
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