Trotz Heirat weiter getrennt veranlagen?

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
cordi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Heirat weiter getrennt veranlagen?

Ich bin offiziell alleinerziehend mit Kind (Steuerklasse II) und halbtags berufstätg (was sich bei der steuerklasse noch lohnt!). Mein Lebensgefährte ist selbständig (Steuerklasse?). Wir planenn zu heiraten, was ich auch klasse finde. Nix desto trotz würde ich gerne finanziell weiter getrennte Sache machen (habe meine Gründe dafür!) und möchte auf keinen Fall eine Steuerklasse haben, wo ich monatlich weniger auf dem Konto habe, er dafür aber mehr und ich sehen muß, daß ich BITTE BITTE sagen muß, um für mich den betrag x zu haben, den ich vorher hatte. Was ist hier ratsam?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wenn die Frau die Steuerklasse III wählt, dann führt das dazu, dass die Steuervorauszahlungen des selbständigen Ehegatten je nach genauer Einkommenssituation mehr oder weniger deutlich angehoben werden.

Fair wäre aus meiner Sicht, wenn Du die Steuerklasse IV wählst, bei der die gleichen steuerlichen Belastungen, wie in Steuerklasse I anfallen. Bei einem Einkommen unter 900€ brutto gibt es gar keinen Unterschied zu jetzigen Steuerklasse II. Bei einem Bruttogehalt von 1.200€ ergibt sich ein Unterschied von ca. 20€ monatlich zwischen Steuerklasse IV und II

Bei einer getrennten Veranlagung verzichtet man übrigens auf die steuerlichen Vorteile, die durch die Heirat entstehen.

Darf ich die Bemerkung, dass Du offiziell alleinerziehend bist, so verstehen, dass Du tatsächlich mit Deinem Lebensgefährten zusammen lebst, das jedoch verschweigst? Das kann übrigens den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen, da Dir dann die Steuerklase II gar nicht zusteht, sondern nur die Steuerklasse I.

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