U-Steuer selbst gemacht?!

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
U-Steuer selbst gemacht?!

Hallo,
habe gesucht, aber keine passende Antwort gefunden, daher hier meine kleine Frage:
Lohnt es sich, die Umsatzsteuererklärung als Selbständiger bei einem Steuerberater machen zu lassen? Das kostet in der Regel ein heiden Geld. Mit "lohnen" meine ich, kann man da viele Fehler machen? Oder ob vielleicht gewisse Computerprogramme genau so gut sind?
Danke im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich erkenne auch keine Ersparniss, wenn NUR die Umsatzsteuer selbst gemacht wird. Was ist mit dem Jahresabschluss? Wird der dann auch selbst gemacht? Hier werden sich in der Regel Fragen auftun, die man als Laie NICHT mehr selbst beantworten kann. Also muss es doch ein Profi machen. Und wenn der Berater dann die Buchführung und den Jahresabschluss erstellt, ist die Umsatzsteuererklärung quasi ein Beiwerk, dass im Vergleich zur Jahresabschlussrechnung normalerweise auch nicht mehr sehr ins Gewicht fällt, aber dann hat man wenigstens die Sicherheit, dass auch das korrekt ist. Sparen am falschen Ende würde ich mal sagen.


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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#3
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, dann schaue ich erst einmal genau, wieviel es kostet, das machen zu lassen. Stimmt schon, wenn die U-Steuer nur als ein kleiner Teil gilt, wird sie nicht ins Gewicht fallen.
Mal davon abgesehen, so komplett unbedarft würde ich da auch nicht rangehen.

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Also die Ust.-Erklärung ist die einfachste, die man schon selbst machen kann (sollte).

Salopp gesagt (z.B. bei der monatlichen Erklärung):

Ust-Einnahmen - Ust-Ausgaben = Ergebnis.

Da braucht man auch keine Fremdsoftware für, sondern man muss ja sowieso das ELSTER (www.elster.de) vom Staat verwenden.

Es soll dir einmal jemand erklären und ab da kannst du das selbst machen.

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#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Für die ertragsteuerliche Seite sollte beachtete werden, dass unter den Voraussetzungen des § 141 AO es möglich ist, keine Buchführung sondern eine EÜR zu machen. Dazu kommt es auch auf den Gewinn an.

Hier fehlt es noch an Fakten um zu beurteilen, was gut und was nicht gut sein kann.

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