USt-ID benötigt bei kleinen Beträgen in der EU?

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
USt-ID benötigt bei kleinen Beträgen in der EU?

Ich nutze derzeit die Kleinunternehmerregelung und weise auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Hierbei möchte ich es gerne belassen.
Eine USt-ID habe ich folglich nicht.

Kann ich ohne diese ID Rechnungen an Kunden in EU Länder schreiben?
Wenn ja, ist dies abhängig von der Höhe der Rechnung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Die ID Nummer benötigt grundsätzlich der Leistungsempfänger um dem leistenden Unternehmer (=DU) anzuzeigen, dass es sich beim Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt.

Um Deine USt Sitauation mal grob einschätzen zu können, schreib mal:

1. Welche Leistungen erbringst Du?
2. Sind Deine ausländischen Kunden Unternehmer oder Privatleute?
3. Wie hoch sind Deine Ausgangsumsätze in das jeweilige Ausland?
4. Handelt es sich um Ausländer im EU Ausland?

Denn eventuell lohnt sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.

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#2
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

1. Bearbeitung von Webseiten
2. Kleine Unternehmen bzw. Privatpersonen
3. Rechnungen für gewöhnlich unter 100 pro Kunde
4. Aktuell nur EU Länder später evtl. auch nicht-EU

Aber grundsätzlich kann ich die Kleinunternehmerregelung beibehalten?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Ja darfst Du.

Ab 2010 gilt für dich eine neue Regelung:

1. Ist der Leistungsempfänger Unternehmer, Leistungsort beim Empfänger. d.h nicht steuerbar
2. Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer und wohnt in der EU, Leistungsort in Deutschland steuerpflichtig, keine Steuer da Kleinunternehmer
3. Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer im Drittland, Leistungsort im Drittland, nicht steuerbar.

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