Hallo,
ich habe mal eine Frage zur USt.-Voranmeldung.
Wenn ich eine Eingangsrechnung bekomme, welche auf den 01. April datiert ist und der ausgewiesene Abrechnungszeitraum 01. bis 31. März ist, muss ich diese Rechnung dann in die USt.-Voranmeldung für März oder für April reinnehmen?
Gruss
YAddlDE
USt.-Voranmeldung
27. April 2007
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Frage vom 27. April 2007 | 12:48
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
USt.-Voranmeldung
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