USt

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)
USt

Hallo!

Ich habe seit ziemlich genau einem Jahr ein Gewerbe (mich) angemeldet. Umsatzsteuer wird bei mir nicht erhoben, da ich nach §19 I UStG zu wenig Geld verdiene. Die Frage ist nun: Kann ich die Einkäufe, die ich zum Betrieb meines Gewerbes tätige (e.g. METRO oder Büroartikel i.A.), von der USt absetzen, d.h. diese vom Finanzamt zurückfordern? Wenn ja, was genau muss man tun? Steuererklärungen habe ich bisher nicht geschrieben. Besten Dank schonmal! Gruß

-- Editiert von sairenizzle am 05.05.2006 13:06:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Vorsteuerabzugsberechtigt bist Du nur, wenn Du auch Umsatzsteuerpflichtig bist.

Das geht also nicht.

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#2
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

dacht ich mir :) trotzdem danke!

0x Hilfreiche Antwort

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