Hallo!
Ich habe seit ziemlich genau einem Jahr ein Gewerbe (mich) angemeldet. Umsatzsteuer wird bei mir nicht erhoben, da ich nach §19 I UStG
zu wenig Geld verdiene. Die Frage ist nun: Kann ich die Einkäufe, die ich zum Betrieb meines Gewerbes tätige (e.g. METRO oder Büroartikel i.A.), von der USt absetzen, d.h. diese vom Finanzamt zurückfordern? Wenn ja, was genau muss man tun? Steuererklärungen habe ich bisher nicht geschrieben. Besten Dank schonmal! Gruß
-- Editiert von sairenizzle am 05.05.2006 13:06:28
USt
5. Mai 2006
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Frage vom 5. Mai 2006 | 13:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 41x hilfreich)
USt
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#1
Antwort vom 5. Mai 2006 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (49254 Beiträge, 17328x hilfreich)
Vorsteuerabzugsberechtigt bist Du nur, wenn Du auch Umsatzsteuerpflichtig bist.
Das geht also nicht.
#2
Antwort vom 5. Mai 2006 | 15:02
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 41x hilfreich)
dacht ich mir trotzdem danke!
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