Übernahme Verlust ins nächste Geschäftsjahr

18. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chris123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme Verlust ins nächste Geschäftsjahr

Hallo zusammen,


ich betreibe ein Gewerbe und habe in diesem Jahr Ware zum Betrag X gekauft. Werde die Ware dieses Jahr aber nicht komplett verkaufen und daher das Geschäftsjahr mit einem Verlust abschließen.

Die restliche Ware wird also im nächsten Jahr verkauft, daher Wäre der komplette Umsatz, abzgl. der MwSt. natürlich, Gewinn im nächsten Geschäftsjahr.

Darf ich den Verlust mit ins nächste Geschäftsjahr nehmen und verrechnen?

Beispiel (sehr vereinfacht):

2011 Ware für 1000 € gekauft, es wird keine Ware verkauft, d.h. es gäbe einen Verlust von 1000 €.

2012 wird die Ware für 1200 € verkauft, da man 2012 aber keine Ware gekauft hat, hat man einen Gewinn von 1200 €.
Umsatz entspricht Gewinn.

Für mich ist es nur logisch, dass man den Verlust verrechnen darf, da man ja nur 200 € Gewinn gemacht hat.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Grundsätzlich werden negative Einkünfte vorab mit positiven Einkünften im selben Jahr verrechnet. Waren dort keine vorhanden, dann kann der Verlust vor- oder zurückgetragen werden, steht also ggf. im nächsten Jahr für die Verrechnung mit positiven Einkünften zur Verfügung.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

bis wieviele Jahre dürfen die Verluste vor- (auf spätere Jahre) oder rückgetragen (auf frühere Jahre) werden ?

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Rücktrag funktioiert nur in das vorangegangene Kalenderjahr. Der Vortrag wird durch positive Einkünfte in den Folgejahren aufgezehrt.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
bis wieviele Jahre [/u] dürfen die Verluste vor- (auf spätere Jahre) oder rückgetragen (auf frühere Jahre) [u]jeweils werden ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chris123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Darf der Verlust generell verrechnet werden oder muss ein Verlustfeststellungsbescheid gestellt werden?

Macht dieser überhaupt Sinn, wenn man sein Gewerbe nur nebenberuflich betreibt? Der Verlust wird dann ja vom zu versteuernden Einkommen abgezogen oder?

Rechtsform ist Einzelunternehmen und ich bleibe unter dem Freibetrag zur Gewerbesteuer.

-- Editiert Chris123123 am 18.05.2012 20:26

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zuerst erfolgt zwingend die Verlustverrechnung im Verlustentstehungsjahr. Wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, wird ein Verlustrücktrag und/oder Vortrag vorgenommen.

quote:
Macht dieser überhaupt Sinn, wenn man sein Gewerbe nur nebenberuflich betreibt?

Wenn du im Verlustentstehungsjahr den Verlust bereits vollständig mit anderen Einkünften verrechnest, bleibt natürlich nicht für Rücktrag oder Vortrag. Beispiel: Gewerbe -2.000, Arbeitslohn +20.000: Es wird in diesem Jahr komplett verrechnet. Gewerbe -20.000, Arbeitslohn 15.000: Es bleiben 5.000 für Rücktrag und/oder Vortrag.

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