Übertragung Haushälfte nach Trennung, Bescheid über Grunderwerbssteuer

15. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Haushälfte nach Trennung, Bescheid über Grunderwerbssteuer

Hallo in die Runde,

Ich bräuchte bitte mal eine Beurteilung der Lage.

Ich habe mit meinem Expartner 2022 gemeinsam ein Haus "erworben". Wert 123.000 € nach Bewertung durch Finanzamt. Im Juli 23 haben wir uns getrennt. Ab September habe ich den Kredit selbst getilgt.
Im März 24 waren wir beim Notar und ich bekam seine Hälfte. Im Vertrag standen 168.000 € valutierter Kredit (Stand März), den wir gesamtschuldnerisch hatten und ich übernommen habe.
Zudem die Passage, dass ich seine Hälfte (ursprünglicher Wert 61.500 €) durch Investionen, insbesondere Sanierungsmaßnahmen auf 130.500 € erhöht habe. Und ich allein die Kosten getragen habe. Dadurch würde mir ein Erstattungsanspruch von meinem Ex zustehen in Höhe von 69.000 €. Als Gegenleistung für die Übertragung verzichte ich auf diesen Erstattungsanspruch.
Nun hat das FA auf die Hälfte des Kredits, also 84.000 €, Grunderwerbssteuer erhoben und auf diesen Erstattungsanspruch auf den ich verzichtet habe.

Ist das so korrekt?
Ich hab doch "seine" Hälfte mit dem Geld vom gemeinsamen Kredit aufgewertet, wobei ich den Kredit ja fast von Anfang an selbst getilgt habe. Zahle ich da nicht irgendwie doppelt?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2283 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von Schnusi):
Ist das so korrekt?
M.E. ja. Die GrESt wird auf die Gegenleitung erhoben. Das sind neben der hälftigen Schuldübernahme auch der Verzicht auf den Erstattungsanspruch. Wenn der Erstattungsanspruch zunächst an Sie ausgezahlt worden wäre und Sie diesen dann zurückgezahlt hätten, um den hälftigen Anteil zu erwerben, wäre Sie beim gleichen Ergebnis.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50108 Beiträge, 17557x hilfreich)

Zitat (von Schnusi):
Ist das so korrekt?

Ja

Zitat (von Schnusi):
Ich hab doch "seine" Hälfte mit dem Geld vom gemeinsamen Kredit aufgewertet,

Das Geld hast Du ihm ja nur geliehen und jetzt auf die Rückzahlung verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wurde die Steuer von 153.000 € berechnet.
Wenn ich das doppelt nehme, sind wir bei 306.000 €.
So viel ist das Haus aber nicht wert.
Grundschuld sind 204.000 €.
Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war oder kann man da noch was machen zwecks Widerspruch gegen den Bescheid?

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2283 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von Schnusi):
Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war...
Haben Sie nicht das vereinbart, was Sie vereinbaren wollten?
Zitat (von Schnusi):
...oder kann man da noch was machen zwecks Widerspruch gegen den Bescheid?
Mit welcher Begründung? Das FA hat sich genau an das gehalten, was vereinbart wurde. Wie eingangs gesagt, richtet sich die Steuer nicht nach dem Wert , sondern der tatsächlichen Gegenleistung.

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2699 Beiträge, 742x hilfreich)

Zitat (von Schnusi):
Also wurde die Steuer von 153.000 € berechnet.
Dein Ex hat jetzt 153.000 € Schulden weniger, weil Du diese übernommen/erlassen hast! Wenn das halbe Haus tatsächlich (deutlich) weniger wert ist, dann hast Du dich ziemlich über den Tisch ziehen lassen. Steuerlich spielt das jedoch keine Rolle.

Zitat (von Schnusi):
Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war
Ich drücke es mal so aus: Hätte man den Vertrag vorher mit einem Steuerberater besprochen, hätte der Vertrag vielleicht anders ausgesehen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Mit welcher Begründung?


Alles gut, hätte ja sein können das es da noch eine Lücke gibt. Danke.

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#7
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Haben Sie nicht das vereinbart, was Sie vereinbaren wollten?


Naja prinzipiell schon, aber war viel hin und her vorher wie es am besten ist und nicht so teuer wird. Und ich hab keine Ahnung davon. Hatte aber Berater...Nun ist es eh zu spät.

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#8
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Wenn das halbe Haus tatsächlich (deutlich) weniger wert ist, dann hast Du dich ziemlich über den Tisch ziehen lassen


Nein. Das nicht. War einfach nur "dumm", dass er überhaupt mit im Grundbuch stand....passiert mir kein zweites Mal!

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#9
 Von 
Schnusi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ich drücke es mal so aus: Hätte man den Vertrag vorher mit einem Steuerberater besprochen, hätte der Vertrag vielleicht anders ausgesehen


Ja das wäre wahrscheinlich besser gewesen. Aber dazu hatte ich bei der vorherigen Überschreibung von meiner Mutter schon ein Schlüsselerlebnis, da war ich beim Steuerberater und er gab das GO und es kamen dann doch höhere Kosten als besprochen....

Ich danke euch jedenfalls für eure Meinungen.

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