Hallo in die Runde,
Ich bräuchte bitte mal eine Beurteilung der Lage.
Ich habe mit meinem Expartner 2022 gemeinsam ein Haus "erworben". Wert 123.000 € nach Bewertung durch Finanzamt. Im Juli 23 haben wir uns getrennt. Ab September habe ich den Kredit selbst getilgt.
Im März 24 waren wir beim Notar und ich bekam seine Hälfte. Im Vertrag standen 168.000 € valutierter Kredit (Stand März), den wir gesamtschuldnerisch hatten und ich übernommen habe.
Zudem die Passage, dass ich seine Hälfte (ursprünglicher Wert 61.500 €) durch Investionen, insbesondere Sanierungsmaßnahmen auf 130.500 € erhöht habe. Und ich allein die Kosten getragen habe. Dadurch würde mir ein Erstattungsanspruch von meinem Ex zustehen in Höhe von 69.000 €. Als Gegenleistung für die Übertragung verzichte ich auf diesen Erstattungsanspruch.
Nun hat das FA auf die Hälfte des Kredits, also 84.000 €, Grunderwerbssteuer erhoben und auf diesen Erstattungsanspruch auf den ich verzichtet habe.
Ist das so korrekt?
Ich hab doch "seine" Hälfte mit dem Geld vom gemeinsamen Kredit aufgewertet, wobei ich den Kredit ja fast von Anfang an selbst getilgt habe. Zahle ich da nicht irgendwie doppelt?
Übertragung Haushälfte nach Trennung, Bescheid über Grunderwerbssteuer
15. Mai 2025
Thema abonnieren
Frage vom 15. Mai 2025 | 21:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Haushälfte nach Trennung, Bescheid über Grunderwerbssteuer
#1
Antwort vom 16. Mai 2025 | 08:04
Von
Status: Student (2283 Beiträge, 1268x hilfreich)
M.E. ja. Die GrESt wird auf die Gegenleitung erhoben. Das sind neben der hälftigen Schuldübernahme auch der Verzicht auf den Erstattungsanspruch. Wenn der Erstattungsanspruch zunächst an Sie ausgezahlt worden wäre und Sie diesen dann zurückgezahlt hätten, um den hälftigen Anteil zu erwerben, wäre Sie beim gleichen Ergebnis.Zitat :Ist das so korrekt?
#2
Antwort vom 16. Mai 2025 | 08:22
Von
Status: Unbeschreiblich (50108 Beiträge, 17557x hilfreich)
Zitat :Ist das so korrekt?
Ja
Zitat :Ich hab doch "seine" Hälfte mit dem Geld vom gemeinsamen Kredit aufgewertet,
Das Geld hast Du ihm ja nur geliehen und jetzt auf die Rückzahlung verzichtet.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Mai 2025 | 10:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Also wurde die Steuer von 153.000 € berechnet.
Wenn ich das doppelt nehme, sind wir bei 306.000 €.
So viel ist das Haus aber nicht wert.
Grundschuld sind 204.000 €.
Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war oder kann man da noch was machen zwecks Widerspruch gegen den Bescheid?
#4
Antwort vom 16. Mai 2025 | 10:47
Von
Status: Student (2283 Beiträge, 1268x hilfreich)
Haben Sie nicht das vereinbart, was Sie vereinbaren wollten?Zitat :Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war...
Mit welcher Begründung? Das FA hat sich genau an das gehalten, was vereinbart wurde. Wie eingangs gesagt, richtet sich die Steuer nicht nach dem Wert , sondern der tatsächlichen Gegenleistung.Zitat :...oder kann man da noch was machen zwecks Widerspruch gegen den Bescheid?
#5
Antwort vom 16. Mai 2025 | 11:29
Von
Status: Student (2699 Beiträge, 742x hilfreich)
Dein Ex hat jetzt 153.000 € Schulden weniger, weil Du diese übernommen/erlassen hast! Wenn das halbe Haus tatsächlich (deutlich) weniger wert ist, dann hast Du dich ziemlich über den Tisch ziehen lassen. Steuerlich spielt das jedoch keine Rolle.Zitat :Also wurde die Steuer von 153.000 € berechnet.
Ich drücke es mal so aus: Hätte man den Vertrag vorher mit einem Steuerberater besprochen, hätte der Vertrag vielleicht anders ausgesehen.Zitat :Könnte das sein, dass der Notarvertrag dann ungünstig formuliert war
taxpert
#6
Antwort vom 16. Mai 2025 | 11:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Mit welcher Begründung?
Alles gut, hätte ja sein können das es da noch eine Lücke gibt. Danke.
#7
Antwort vom 16. Mai 2025 | 11:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Haben Sie nicht das vereinbart, was Sie vereinbaren wollten?
Naja prinzipiell schon, aber war viel hin und her vorher wie es am besten ist und nicht so teuer wird. Und ich hab keine Ahnung davon. Hatte aber Berater...Nun ist es eh zu spät.
#8
Antwort vom 16. Mai 2025 | 11:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn das halbe Haus tatsächlich (deutlich) weniger wert ist, dann hast Du dich ziemlich über den Tisch ziehen lassen
Nein. Das nicht. War einfach nur "dumm", dass er überhaupt mit im Grundbuch stand....passiert mir kein zweites Mal!
#9
Antwort vom 16. Mai 2025 | 11:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ich drücke es mal so aus: Hätte man den Vertrag vorher mit einem Steuerberater besprochen, hätte der Vertrag vielleicht anders ausgesehen
Ja das wäre wahrscheinlich besser gewesen. Aber dazu hatte ich bei der vorherigen Überschreibung von meiner Mutter schon ein Schlüsselerlebnis, da war ich beim Steuerberater und er gab das GO und es kamen dann doch höhere Kosten als besprochen....
Ich danke euch jedenfalls für eure Meinungen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
301.944
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
34 Antworten
-
3 Antworten